pafl: Umsetzung II. Geldwäscherei-Richtlinie sowie Palermo-Übereinkommen
(ots)
Vaduz, 14. Februar (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Grund der Anpassungen ist die Umsetzung der II. EU-Geldwäscherei Richtlinie, die Umsetzung der 40 revidierten Empfehlungen der FATF sowie die Vorbereitung der Ratifikation des Palermo-Übereinkommens.
Die II. EU-Geldwäscherei-Richtlinie wurde im August 2003 in das EWR- Abkommen übernommen. Die Vorgaben der Richtlinie entsprachen schon zum Zeitpunkt ihrer Übernahme in weiten Teilen dem geltenden Recht oder wurden bereits durch die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes umgesetzt. Einige Bestimmungen gehen jedoch über geltendes Recht hinaus und machen deshalb eine Anpassung des Strafgesetzbuches und des Rechtshilfegesetzes notwendig. Es geht insbesondere um die Schaffung des neuen Tatbestandes des Förderungsmissbrauchs, die Aufnahme schwerer Fälle des Mehrwertsteuerbetruges in den Vortatenkatalog des Tatbestandes der Geldwäscherei sowie die Ermöglichung der kleinen Rechtshilfe für schwere Fälle von Mehrwertsteuerbetrug und von qualifizierten Zollübertretungen.
Die Aufnahme schwerer Fälle des Mehrwertsteuerbetruges in den Vortatenkatalog der Geldwäschereibestimmung und die Ermöglichung der kleinen Rechtshilfe für schwere Fälle von Mehrwertsteuerbetrug und von qualifizierten Zollübertretungen durch Abänderung des Rechtshilfegesetzes gilt ausschliesslich für Delikte zu Lasten des EU-Haushalts, das heisst Rechtshilfe bei Mehrwertsteuerbetrug und bei qualifizierten Zollübertretungen ist nur möglich, wenn die Tathandlungen eine Schädigung des EU-Haushalts zum Inhalt haben.
Am 20. Juni 2003 hat die Financial Action Task Force (FATF) ihre revidierten 40 Empfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen 1-3 und 36-39 betreffen das materielle und formelle Strafrecht und die Rechtshilfe. Die FATF-Empfehlung 1 verweist auf das Palermo- Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, das Liechtenstein am 12. Dezember 2000 unterzeichnet hat. Dieses so genannte Palermo-Übereinkommen enthält ebenso wie das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und das Zusatzprotokoll gegen Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg Vorgaben im Bereich der Geldwäsche. Liechtenstein hat diese beiden Protokolle am 14. März 2001 unterzeichnet.
Damit ergibt sich eine enge thematische Verwandtschaft zur II. EU- Geldwäscherei-Richtlinie. Im Bericht und Antrag wird daher eine Reihe von Änderungen des Strafgesetzbuches vorgeschlagen um die Vorgaben der FATF-Empfehlungen zu erfüllen und die Ratifizierung der drei genannten völkerrechtlichen Instrumente vorzubereiten.
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