pafl: Ehrenamtliche Arbeit wird gefördert und entlastet
(ots)
Vaduz, 14. Februar (pafl) -
Die Regierung hat zuhanden des Landtags die Beantwortung des Postulats zur Förderung und Entlastung der ehrenamtlichen und freiwilligen Arbeit verabschiedet.
Der Landtag hatte mit diesem Postulat die Regierung eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten, wie ehrenamtliche und freiwillige Arbeit von der Entrichtung von Sozialleistungen und Steuern entlastet oder befreit werden kann. Die AHV-IV-FAK-Anstalten und die Steuerverwaltung haben sich auf eine gemeinsame Verwaltungspraxis geeinigt, um die Forderungen des Postulats umsetzen zu können.
Vorgeschlagen wird, dass Vereine und Organisationen mit Sitz in Liechtenstein, die einen ideellen Zweck verfolgen und nicht gewinnorientiert sind, eine Entschädigung von maximal 4'200 Franken pro Jahr als Spesenvergütung an jeden ihrer ehrenamtlich und freiwilligen Tätigen ausbezahlen können, ohne dass diese der AHV-IV- FAK Beitragspflicht und der Besteuerung unterliegt. Dadurch werden die Vereine und Organisationen von der Verpflichtung befreit, die entstandenen Unkostenbeträge nachzuweisen.
Bereits in der Vergangenheit bestanden verschiedene Spesenpauschalen, vor allem für Sportvereine. Diese sollen nun vereinheitlicht und modifiziert auf den dargestellten weiten Kreis von Vereinen und Organisationen erstreckt werden. Die vorgeschlagene Lösung kann auf Grundlage der bestehenden Gesetze vollzogen werden. Hierdurch soll eine einfache administrative Handhabung sichergestellt sein und damit eine echte Entlastung der Vereine und Organisationen erzielt werden.
Kontakt:
Ressort Soziales
Dr. Marion Hartmann
Tel.: +423/236 76 74
marion.hartmann@mr.llv.li