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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Funkensonntag - kein Abfallverbrennungstag

Vaduz, 21. Februar (pafl) -

(ots)

Nur naturbelassenes Holz darf verbrannt werden

Am kommenden Wochenende ist es wieder
soweit - Funkensonntag. Damit dieser Brauch ungetrübt gepflegt werden
kann, gilt es unbedingt folgendes zu beachten: es darf 
ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden, das heisst 
Waldholz, Holz von Baumschnitt und Heckenpflege, sauber abgeräumte 
Christbäume.
Der Funkensonntag ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur 
illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung. Das Verbrennen von Abfällen
aller Art gefährdet die Gesundheit und Umwelt und ist gemäss Abfall- 
und Luftreinhaltegesetz verboten.
Unter den Begriff Altholz fällt Holz von Gebäudeabbrüchen, 
Abfallholz von Baustellen, Möbel, Paletten, Zaunpfähle etc. Ältere 
Farbanstriche enthalten giftige Schwermetalle, die in einem offenen 
Feuer freigesetzt werden. Bei der Verbrennung von 
kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können Dioxin-Belastungen 
entstehen. Untersuchungen von scheinbar "unbehandelten" Holzproben, 
wie z.B. Holzpaletten, haben ergeben, dass weit mehr als die Hälfte 
dieser Materialien hohe Schadstoffbelastungen aufweisen. Diese können
von nicht sichtbaren Behandlungsverfahren herrühren.
Zum Schutz der Gesundheit vor Belastungen mit dem hochtoxischen 
Dioxin und Schwermetallen darf deshalb, wie bei privaten 
Holzfeuerungen, Cheminefeuer oder allgemeinen Grillfeuer, nur 
naturbelassenes Holz verbrannt werden.

Pressekontakt:

Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Andreas Gstöhl
Tel. +423 236 61 86

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