pafl: Funkensonntag - kein Abfallverbrennungstag
(ots)Nur naturbelassenes Holz darf verbrannt werden
Am kommenden Wochenende ist es wieder soweit - Funkensonntag. Damit dieser Brauch ungetrübt gepflegt werden kann, gilt es unbedingt folgendes zu beachten: es darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden, das heisst Waldholz, Holz von Baumschnitt und Heckenpflege, sauber abgeräumte Christbäume.
Der Funkensonntag ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung. Das Verbrennen von Abfällen aller Art gefährdet die Gesundheit und Umwelt und ist gemäss Abfall- und Luftreinhaltegesetz verboten.
Unter den Begriff Altholz fällt Holz von Gebäudeabbrüchen, Abfallholz von Baustellen, Möbel, Paletten, Zaunpfähle etc. Ältere Farbanstriche enthalten giftige Schwermetalle, die in einem offenen Feuer freigesetzt werden. Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können Dioxin-Belastungen entstehen. Untersuchungen von scheinbar "unbehandelten" Holzproben, wie z.B. Holzpaletten, haben ergeben, dass weit mehr als die Hälfte dieser Materialien hohe Schadstoffbelastungen aufweisen. Diese können von nicht sichtbaren Behandlungsverfahren herrühren.
Zum Schutz der Gesundheit vor Belastungen mit dem hochtoxischen Dioxin und Schwermetallen darf deshalb, wie bei privaten Holzfeuerungen, Cheminefeuer oder allgemeinen Grillfeuer, nur naturbelassenes Holz verbrannt werden.
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