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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Klimaschutzgesetz geht in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 28. Februar (pafl) -

Die Regierung hat
beschlossen, ein eigenes Klimaschutzgesetz zu schaffen, das die 
internationalen Ziele und Entwicklungen im Bereich des Klimaschutzes 
einschliesst. Ziel des von der Regierung in die Vernehmlassung bis 
16. Mai 2007 gegebenen Gesetzes ist es, den Ausstoss von 
Treibhausgasen zu verringern, unter anderem auch durch die Anwendung 
marktwirtschaftlicher Instrumente.
Entsprechend wird im Gesetzesentwurf einerseits die Verpflichtung 
geschaffen, den Ausstoss von Treibhausgasen im Inland zu reduzieren. 
Andererseits wird der Rahmen definiert, um die so genannten flexiblen
Mechanismen nach dem Kyoto-Protokoll zu nutzen. Die Regierung 
ergreift gleichzeitig die Gelegenheit, am entstehenden Markt für den 
Handel mit Emissionszertifikaten zu partizipieren. Mit entsprechender
Ausgestaltung und gesetzlicher Verankerung der international 
vorgegebenen Rahmenbedingungen kann Liechtenstein diesen Prozess 
unterstützen und damit zur globalen umweltpolitischen Zielerreichung 
beitragen.
Mit der Gesetzesvorlage werden die verschiedenen Elemente des 
internationalen Klima-Rechts in einem einzigen Erlass 
zusammengeführt. Zentrales Element bildet die Umsetzung der 
EU-Emissionshandelsrichtlinie. Demnach bedürfen Treibhausgas 
ausstossende Anlagen einer Emissionsgenehmigung. Den Betreibern der 
Anlagen werden vom Staat Emissionszertifikate zugeteilt. Entsprechend
den pro Jahr emittierten Mengen an Treibhausgasen müssen die 
Betreiber diese Zertifikate wieder abgeben. Haben sie durch 
Massnahmen bei der Anlage die Emissionen reduziert, verbleiben ihnen 
Zertifikate. Diese können sie an Betreiber anderer Anlagen verkaufen,
welchen es nicht gelungen ist, ihre Emissionen zu senken, respektive 
für die solche Massnahmen teurer geworden wären als der Zukauf von 
weiteren Zertifikaten. Neben diesen vom Staat vergebenen Zertifikaten
werden in diesem System auch solche aus den Projektorientierten 
Mechanismen gemäss dem Kyoto-Protokoll angerechnet. Damit ist das 
Fundament eines Systems für den Handel mit Emissionszertifikaten 
gelegt, das dazu dienen soll, eine Verringerung von 
Treibhausgasemissionen auf eine möglichst kostenwirksame Weise zu 
erreichen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Pressekontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle
+423/236 61 97

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