pafl: Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich Strahlenschutz
(ots)
Vaduz, 7. März (pafl) -
Die Regierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich des Strahlenschutzes verabschiedet. Damit soll die Gesetzgebung zum Strahlenschutz und zu dem damit verbundenen Vollzug in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Umwelt und radioaktive Abfälle sowie in den Bereichen Medizin, Ausbildungsstätten und Bevölkerungsschutz einheitlich geregelt werden.
Die Vorlage dient zur Umsetzung eines zwischen Liechtenstein und der Schweiz abzuschliessenden Vertrages über die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes. Mit dem Vertrag soll die schweizerische Strahlenschutzgesetzgebung in liechtensteinisches Recht überführt werden. Der Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung soll von liechtensteinischen Amtstellen wahrgenommen werden. Diese arbeiten mit den entsprechenden schweizerischen Stellen zusammen und erhalten entsprechende fachtechnische Unterstützung. Im Vertrag sind die Grundsätze der Zusammenarbeit und die konkreten Leistungen der schweizerischen Stellen genau aufgeführt.
In der von der Regierung vorgelegten Vernehmlassungsvorlage sind die für den Vollzug notwendigen Bestimmungen, wie zum Beispiel Organisation und Durchführung, Strafbestimmungen und Übergangsbestimmungen sowie ergänzende Bestimmungen, geregelt. Letztere betreffen jene Bereiche, für welche eigenständige liechtensteinische Lösungen getroffen werden müssen (z.B. im Versicherungswesen).
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Pressekontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21