pafl: Internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Drogenmissbrauch
(ots)Der Ständige Vertreter Liechtensteins bei der UNO in New York, Botschafter Christian Wenaweser, hat am 9. März 2007 die Beitrittsurkunde Liechtensteins zum Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 hinterlegt.
Das Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen festigen sowie in entscheidenden Punkten verbessern. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, insbesondere Bestimmungen über die Identifizierung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus dem Handel mit Betäubungsmitteln und über die Geldwäscherei zu erlassen. Ausserdem werden Stoffe, die in Betäubungsmittel umgewandelt oder zu deren Herstellung gebraucht werden können (sogenannte Vorläuferstoffe), einer internationalen Handelskontrolle unterstellt.
Das Übereinkommen gilt als eines der bedeutendsten UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität. Es manifestiert sich darin der Wille der Vertragsparteien, im Kampf gegen den Drogenmissbrauch vermehrt und enger zusammenzuarbeiten. Die Verabschiedung des Übereinkommens stellte zugleich ein Bekenntnis zur multidisziplinären Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des unerlaubten Drogenhandels dar.
Nach dem Vorbild der Schweiz brachte Liechtenstein bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde zwei Vorbehalte zum Übereinkommen an. Diese sollen klarstellen, dass sich Liechtenstein weiterhin bei geringem Unrecht oder geringer Schuld des Täters eine Strafbefreiung vorbehält. Zudem soll sichergestellt werden, dass Präventionsmassnahmen und ein diversifiziertes Therapieangebot im Einzelfall strafrechtliche Massnahmen ersetzen können. Mit diesen Vorbehalten bewahrt sich Liechtenstein den nötigen Spielraum für eine künftige, allenfalls liberalere Drogenpolitik.
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