pafl: Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen
(ots)
Vaduz, 15. März 2007 (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen zuhanden des Landtags verabschiedet. Zweck der übernommenen Richtlinie ist es, die Anforderungen an die Abschlussprüfung auf hohem Niveau zu harmonisieren.
Ziel der Abschlussprüfer-Richtlinie ist es, die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse von Unternehmungen durch Mindestanforderungen zu verbessern. Die Richtlinie definiert die Pflichten der Abschlussprüfer, ihre Unabhängigkeit und Standesregeln und legt Anforderungen an die externe Qualitätssicherung fest. Ferner schreibt sie eine bessere öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer vor und verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union.
Die Abschlussprüfer-Richtlinie bringt im Verhältnis zu den Richtlinien 78/660/EWG und 82/349/EWG verschiedene Änderungen mit sich. Insbesondere soll das Verhältnis zwischen Abschlussprüfer oder Prüfgesellschaften und geprüftem Unternehmen transparenter gestaltet werden. Die Richtlinie 84/253/EWG wird aufgehoben.
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