pafl: Erste Gesprächrunde zum Gewaltschutzrecht in Liechtenstein
(ots)
Vaduz, 16. März (pafl) -
Jährlich zwei Mal treffen sich weibliche Landtagsabgeordnete und diskutieren ein aktuelles Thema. In einem ersten Teil der Gesprächsrunde berichten und informieren Fachexperten und -expertinnen, im zweiten Teil diskutieren die Abgeordneten.
Die überparteilichen Gesprächsrunden gehen auf eine Anregung aus der Nachwahlbefragung der Landtagskandidatinnen 2005 zurück und wurden von der Stabsstelle für Chancengleichheit und der Gleichstellungskommission initiiert. Am 12. März trafen sich die Landtagsabgeordneten Marlies Amann-Marxer, Josy Biedermann, Doris Frommelt, Claudia Heeb-Fleck, Andrea Matt und Ursula Oehry zur 1. Gesprächsrunde über das aktuelle Thema Gewalt in Ehe und Partnerschaft und das Gewaltschutzrecht in Liechtenstein.
Die Expertinnen Gabi Jansen von der infra, Anja Schuler vom Frauenhaus Liechtenstein, Barbara Rehberger vom Amt für Soziale Dienste und der Experte Sigi Wolf von der Landespolizei berichteten in kurzen Inputreferaten über ihre Erfahrungen und Eindrücke über häusliche Gewalt und das Gewaltschutzrecht in den letzten sechs Jahren.
Verschiedene Gewaltformen
Gewalt in Ehe und Partnerschaft kann verschiedene Formen annehmen: Sie kann körperlicher, sexueller, psychischer oder ökonomischer Art sein. Körperliche Gewalt wird in der Gesellschaft am ehesten als Gewalt anerkannt. Am wenigsten als Gewalt überhaupt wahrgenommen wird ökonomische Gewalt wie beispielsweise die extreme Kontrolle aller Ausgaben, die Verweigerung von Haushaltsgeld oder das Verbieten einer Erwerbstätigkeit.
Schutz vor Gewalt
Das Gewaltschutzrecht trat im Februar 2001 in Kraft. Die Landespolizei kann Gewalt ausübende Personen aus der Wohnung oder dem Haus weisen und bei Bedarf ein Betretungsverbot aussprechen. Das Gesetz bietet einen besseren Schutz vor Gewalt im privaten oder familiären Raum.
Null-Toleranz gegenüber Gewalt
Einig waren sich die Diskussionsteilnehmerinnen, dass die Sensibilisierung gegen häusliche Gewalt weitergeführt werden muss. Von zentraler Bedeutung ist für die Experten und Expertinnen und die Landtagsabgeordneten das eindeutige Signal, welches das Gewaltschutzgesetz vermittelt. Häusliche Gewalt wird nicht toleriert: Ein Signal, das Wirkung auf Gewalt ausübende und von Gewalt betroffene Personen hat. Ein weiterer Diskussionspunkt bildete die Prävention von Gewalt in Ehe und Partnerschaft.
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