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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erste Gesprächrunde zum Gewaltschutzrecht in Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 16. März (pafl) -

Jährlich zwei Mal treffen sich
weibliche Landtagsabgeordnete und diskutieren ein aktuelles Thema. In
einem ersten Teil der Gesprächsrunde berichten und informieren 
Fachexperten und -expertinnen, im zweiten Teil diskutieren die 
Abgeordneten.
Die überparteilichen Gesprächsrunden gehen auf eine Anregung aus 
der Nachwahlbefragung der Landtagskandidatinnen 2005 zurück und 
wurden von der Stabsstelle für Chancengleichheit und der 
Gleichstellungskommission initiiert. Am 12. März trafen sich die 
Landtagsabgeordneten Marlies Amann-Marxer, Josy Biedermann, Doris 
Frommelt, Claudia Heeb-Fleck, Andrea Matt und Ursula Oehry zur 1. 
Gesprächsrunde über das aktuelle Thema Gewalt in Ehe und 
Partnerschaft und das Gewaltschutzrecht in Liechtenstein.
Die Expertinnen Gabi Jansen von der infra, Anja Schuler vom 
Frauenhaus Liechtenstein, Barbara Rehberger vom Amt für Soziale 
Dienste und der Experte Sigi Wolf von der Landespolizei berichteten 
in kurzen Inputreferaten über ihre Erfahrungen und Eindrücke über 
häusliche Gewalt und das Gewaltschutzrecht in den letzten sechs 
Jahren.
Verschiedene Gewaltformen
Gewalt in Ehe und Partnerschaft kann verschiedene Formen annehmen:
Sie kann körperlicher, sexueller, psychischer oder ökonomischer Art 
sein. Körperliche Gewalt wird in der Gesellschaft am ehesten als 
Gewalt anerkannt. Am wenigsten als Gewalt überhaupt wahrgenommen wird
ökonomische Gewalt wie beispielsweise die extreme Kontrolle aller 
Ausgaben, die Verweigerung von Haushaltsgeld oder das Verbieten einer
Erwerbstätigkeit.
Schutz vor Gewalt
Das Gewaltschutzrecht trat im Februar 2001 in Kraft. Die 
Landespolizei kann Gewalt ausübende Personen aus der Wohnung oder dem
Haus weisen und bei Bedarf ein Betretungsverbot aussprechen. Das 
Gesetz bietet einen besseren Schutz vor Gewalt im privaten oder 
familiären Raum.
Null-Toleranz gegenüber Gewalt
Einig waren sich die Diskussionsteilnehmerinnen, dass die 
Sensibilisierung gegen häusliche Gewalt weitergeführt werden muss. 
Von zentraler Bedeutung ist für die Experten und Expertinnen und die 
Landtagsabgeordneten das eindeutige Signal, welches das 
Gewaltschutzgesetz vermittelt. Häusliche Gewalt wird nicht toleriert:
Ein Signal, das Wirkung auf Gewalt ausübende und von Gewalt 
betroffene Personen hat. Ein weiterer Diskussionspunkt bildete die 
Prävention von Gewalt in Ehe und Partnerschaft.

Pressekontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel.: +423/236 67 21

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