pafl: Vereinbarung mit der Schweiz betreffend den Sicherheitsfonds
(ots)
Vaduz, 21. März (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zur Ratifikation der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds vom 19. Dezember 2006.
Mit der Vereinbarung werden die liechtensteinischen Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge zu den gleichen Bedingungen wie schweizerische Vorsorgeeinrichtungen dem schweizerischen Sicherheitsfonds BVG angeschlossen. Sie entrichten wie die schweizerischen Einrichtungen Beiträge an den Sicherheitsfonds zu seiner Finanzierung. Damit können die Versicherteninteressen bei Zahlungsunfähigkeit einer Einrichtung der betrieblichen Personalvorsorge sichergestellt werden. Der Sicherheitsfonds nimmt zudem die Funktion der Zentralstelle 2. Säule gemäss dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) wahr.
Die Vereinbarung wurde am 19. Dezember 2006 von Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher und Bundesrat Pascal Couchepin unterzeichnet, nachdem die Verhandlungen im November 2006 abgeschlossen werden konnten. Sie wird seit 1. Januar 2007 vorläufig angewendet. Damit konnte dem gesetzlichen Auftrag entsprochen werden, bis 1. Januar 2007 einen Sicherheitsfonds zu errichten.
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