pafl: 22. März 2007 ist Weltwassertag
(ots)50 Jahre Gewässerschutzgesetz - neu Flussgebietsmanagement erforderlich
Der 22. März wurde von den Vereinten Nationen zum Tag des Wassers erklärt. An diesem Tag soll jedes Jahr besonders auf die Bedeutung des Wassers, den Schutz der Wasservorkommen und deren nachhaltige Nutzung aufmerksam gemacht werden. Angesichts der immer knapper werdenden Wasserressourcen in verschiedenen Gebieten der Erde ist das Thema des Weltwassertages am 22. März 2007 besonders aktuell. Es lautet: "Zeit zum Handeln - Wasserknappheit und Dürre".
Die meisten Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas, Mexiko, Pakistan, Südafrika und grosse Teile Chinas und Indiens leiden unter Wassermangel. Die Bewässerungslandwirtschaft in diesen Ländern hat einen immens grossen Wasserbedarf und ist meist als erstes von Wasserknappheit und Wassermangel betroffen.
Um Wassermangel-Situationen entgegenzuwirken, sind Zusammenarbeit und integriertes wasserwirtschaftliches Denken auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene gefordert. Der gleichberechtigte Zugang aller Menschen zu Trinkwasser sowie die Berücksichtigung kultureller und ethischer Aspekte sind von grundlegender Bedeutung, wenn es um die Nutzung der begrenzten Ressource Wasser geht.
Liechtenstein ist aufgrund seiner geografischen Lage reich an Wasser. Unser Lebensstil, die uneingeschränkte Verfügbarkeit von Wasser und sein geringer Preis sind Gründe für unseren hohen spezifischen Wasserverbrauch. Nur zu selten denken wir daran, dass wir mit dem Genuss von Kaffee, Orangensaft und exotischen Früchten auch viel virtuelles Wasser aus Wassermangelgebieten importieren. Dieser indirekte Wasserkonsum ist beträchtlich und kommt zum direkten Wasserverbrauch dazu.
Bei uns ist aufgrund der günstigen klimatischen Bedingungen Wasserknappheit derzeit kaum zu befürchten. Diese vorteilhafte Lage kann sich in Zukunft ändern. Klimawandel und die zunehmende Verstädterung werden auch bei uns den Wasserhaushalt verändern. Die Zeichen sind unübersehbar. Das Niederschlagsdefizit im Hitzesommer 2003 hat auch in unseren Breiten zu Ertragseinbussen und Schäden im Acker- und Gemüsebau geführt. Nur dank der gut ausgebauten Infrastrukturanlagen traten bei der Trinkwasserversorgung keine Probleme auf.
Wasserknappheit heisst in vielen Fällen ein Zuwenig an sauberem Wasser. Diesbezüglich hat Liechtenstein frühzeitig vorgesorgt. Bereits 1957 trat das Gesetz zum Schutze der Gewässer vor Verunreinigung (Gewässerschutzgesetz) in Kraft. Auf dessen Grundlage haben Land, Gemeinden und Private vielfältige Massnahmen durchgeführt, wie beziehungsweise den Bau von Abwasseranlagen, umfassende Kontrollen von Abfalldeponien und Tankanlagen, Gewässerrenaturierungen und die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Diese Anstrengungen haben sich gelohnt, sind doch die Gewässer Liechtensteins heute weitgehend in einem guten Zustand.
2003 wurde das Gewässerschutzgesetz von 1957 novelliert. Es postuliert den ganzheitlichen Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen aller Art. Die vorrangigen Gewässerschutzmassnahmen der Zukunft betreffen den Schutz des Grundwassers sowie die Renaturierung der teils stark verbauten Fliessgewässer. Künftig sollen die Ziele des Hochwasserschutzes mit einem naturnahen Wasserbau erreicht werden, der den Fliessgewässern mehr Platz einräumt und damit ihre ökologische Funktionsfähigkeit verbessert.
Wasser kennt keine Staatsgrenzen. Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union will bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand der Gewässer erreichen. Die dazu erforderlichen Massnahmen sind in den Flusseinzugsgebieten grenzüberschreitend abzustimmen. Liechtenstein liegt im Rhein-Einzugsgebiet. Am 22. März 2007 beginnt in Brüssel die europäische Wasserkonferenz, wo der erste Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie das neue Wasserinformationssystem (WISE) präsentiert werden.
In Zukunft müssen alle Aktivitäten des Menschen zur Nutzung des Wassers, zum Schutz des Wassers sowie zum Schutz vor den Gefahren des Wassers aufeinander abgestimmt werden. Die integrale Wasserwirtschaft hat das Flusseinzugsgebiet als Bewirtschaftungs- und Planungsraum und hat neben den klassischen Sektoren Wassernutzung, Gewässer- und Hochwasserschutz, insbesondere auch die Raumplanung und sozio-ökonomische Aspekte zu umfassen.
Liechtenstein liegt im Wasserschloss Europas. Es trägt somit eine grosse Verantwortung für den Schutz der grenzüberschreitenden Gewässer. In diesem Bewusstsein arbeitet das Land seit mehreren Jahrzehnten bei den internationalen Kommissionen zum Schutze des Rheins und des Bodensees aktiv mit. Das von Liechtenstein und den Anrainern 2005 beschlossene "Entwicklungskonzept Alpenhrein" folgt dem geforderten Ansatz der integralen Wasserwirtschaft.
Im Weiteren unterstützt Liechtenstein im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit verschiedene Projekte zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Entwicklungsländern.
Wasser ist das Gold der Zukunft. Das integrale Wassermanagement auf Einzugsgebietsbasis verlangt eine fach- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Jeder Einzelne kann und muss zu einer schonenden Nutzung unserer Wasserressourcen beitragen.
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