pafl: Abgeltung von Leistungen privatrechtlicher Vereinigungen
(ots)
Vaduz, 28. März (pafl) -
Die Regierung will die Zusammenarbeit zwischen privatrechtlichen Arbeitnehmer-, Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen mit dem Land auf neue rechtliche Grundlagen stellen. Die von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedete Gesetzesvorlage sieht vor, dass mit den privatrechtlichen Vereinigungen und Interessenverbänden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden können, sofern die entsprechenden Leistungen ohne Leistungsvereinbarung nicht ausreichend und nicht in guter Qualität angeboten würden und sofern ein öffentliches Interesse an diesen Leistungen besteht. Die Leistungsvereinbarungen bilden künftig Basis und Voraussetzung für die finanzielle Abgeltung dieser Leistungen.
Ein zentraler Aspekt erfolgreichen Wirtschaftens ist die zuverlässige Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine gelebte kooperative Sozialpartnerschaft ist im öffentlichen Interesse und zeigt sich insbesondere im Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen. Die Gesetzesvorlage sieht deshalb weiters vor, dass den beim Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen involvierten Verbänden - dem LANV und einem der Arbeitgeberverbände - auf Antrag auch im Bereich der notwendigen und nachgewiesenen Kosten für die Vorbereitung, Aushandlung und Durchführung von Gesamtarbeitsverträgen eine Unterstützung zukommen kann, wobei die finanzielle Leistungsfähigkeit der involvierten Verbände zu berücksichtigen ist.
Die Wirtschaftsvereinigungen sollen ihre Interessensvertretung ohne Unterstützung des Staates vollbringen. Diese Leistungen erbringen sie primär aus Eigeninteressen. Eine Abweichung von diesem Grundsatz, dass Interessenvertretungen nicht unterstützt werden, soll nach der Gesetzesvorlage weiterhin im Zusammenhang mit von der Regierung anerkannten Arbeitnehmervertretungen gemacht werden. Diese brauchen in einem kleinen Staat wie Liechtenstein eine gewisse Unterstützung, weil es im Interesse des sozialen Friedens und der Chancengleichheit gewünscht ist, dass die Arbeitnehmer mit einer Stimme sprechen können.
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