pafl: Revision des Stiftungsrechts in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 28. März (pafl) -
Seit dem Jahr 2001 strebt die liechtensteinische Regierung eine Revision des Stiftungsrechts an. Diese Zielsetzung hat die Regierung im Regierungsprogramm 2005 - 2009 erneut bekräftigt und die Stiftungsrechtsreform als einen der Schwerpunkte einer modernen Justizpolitik explizit aufgeführt.
Mit dem nun von der Regierung verabschiedeten Vernehmlassungsbericht zur Abänderung der Art. 552 bis 570 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sollen neue rechtliche Rahmenbedingungen für ein modernes Stiftungsrecht geschaffen werden, welches den nationalen als auch internationalen Ansprüchen an ein homogenes und weitgehend in sich geschlossenes Gesetzeswerk entsprechen.
Die Totalrevision des Stiftungsrechts hat zum Ziel, das Stiftungsrecht in Einklang mit der massgeblich geltenden Rechtsprechung zu bringen sowie durch eine systematische Neuordnung und differenziertere inhaltliche Ausgestaltung zentraler Fragen des Stiftungsrechts zu einem Mehr an Rechtssicherheit für den Rechtsanwender sowie zu einer Stärkung der liechtensteinischen Stiftung im Allgemeinen zu führen.
Die Vernehmlassung dauert bis 8. Juni 2007. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
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