pafl: Kein Wohnsitzerfordernis für Erwerbstätigkeit mehr
(ots)
Vaduz, 4. April (pafl) -
Die Bedingung eines inländischen Wohnsitzes für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit stellt grundsätzlich eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit dar und widerspricht somit Sinn und Zweck des EWR-Abkommens. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund einer an sich schon restriktiven Regelung bezüglich der Wohnsitznahme in Liechtenstein. Diese Anforderung ist EWR-rechtlich nicht haltbar und führt zudem zu Problemen bei der praktischen Anwendung. Die Regierung schlägt deshalb in einem zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag vor, dieses "inländische" Wohnsitzerfordernis aufzuheben.
Es besteht mittlerweile eine ständige Rechtsprechung des EFTA- Gerichtshofs, wonach ein inländisches Wohnsitzerfordernis für die Übernahme eines Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsmandats mit der Niederlassungsfreiheit gemäss EWR-Abkommen unvereinbar ist. Ein solches inländisches Wohnsitzerfordernis befindet sich derzeit noch im Bankengesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz sowie im Rohrleitungsgesetz. Des Weiteren wird heute für die Zulassung zur Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Treuhänderprüfung verlangt, dass der Bewerber seinen Wohnsitz im Inland hat oder dort eine praktische Tätigkeit ausübt. Ein solches Erfordernis ist EWR- rechtlich nicht haltbar und führt zudem zu Problemen bei der praktischen Anwendung. Diese "inländischen" Wohnsitzerfordernisse sollen daher mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen aufgehoben werden.
Darüber hinaus bestehen "Wohnsitzerfordernisse im EWR" für den Berufszugang von Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern und Treuhändern, den qualifizierten Verwaltungsrat sowie für den Konzessionsinhaber gemäss Rohrleitungsgesetz. Die Anwendung solcher Wohnsitzerfordernisse ist nicht nur im Lichte des EWR-Abkommens problematisch, sondern führt auch in der Praxis zu unbefriedigenden Ergebnissen. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sollen hier Abhilfe schaffen.
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