pafl: Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften
(ots)
Vaduz, 4. April (pafl) -
Gemäss geltender Rechtslage ist es Rechtsanwälten in Liechtenstein nicht erlaubt, sich in Form einer juristischen Gesellschaft zusammenzuschliessen. Dies soll sich nun ändern. Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet welcher es Rechtsanwälten künftig ermöglichen soll, sich in der Rechtsform einer juristischen Person zu organisieren. Die Regierung folgt mit dieser Vorlage einer internationalen Entwicklung und entspricht damit einem Bedürfnis der Rechtsanwaltskammer.
Gemäss der geltenden Rechtslage ist es Rechtsanwälten in Liechtenstein nicht erlaubt, sich in Form einer juristischen Person zusammenzuschliessen. Für Rechtsanwalts-Sozietäten stehen derzeit ausschliesslich die Rechtsformen der einfachen Gesellschaft und der Kollektivgesellschaft zur Verfügung. Dies wurde bislang insbesondere mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung begründet. Der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts wird in Liechtenstein ein hoher Stellenwert beigemessen.
Im internationalen Vergleich ist ersichtlich, dass der Trend dahingehend ist, den Rechtsanwälten auch Zusammenschlüsse in Form von juristischen Personen zu ermöglichen. Die entsprechenden Bestimmungen sind dabei je nach Land unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere was die zugelassenen Gesellschaftsformen sowie die Ausgestaltung der entsprechenden begleitenden Bestimmungen betrifft. Die internationalen Entwicklungen sprechen somit dafür, Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten auch in der Form juristischer Personen zuzulassen. Dabei sind jedoch wesentliche Punkte, wie die Sicherstellung der rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit, die zulässigen Rechtsformen, der Umfang der Vertretungsbefugnis oder die Geschäftsführung durch entsprechende Gesetzesbestimmungen zu regeln.
Pressekontakt:
Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09