pafl: Übergangsregelung für laufende Komplementärrenten
(ots)
Vaduz, 5. April (pafl) -
Im Zusammenhang mit der Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, welches per 1. Januar 2007 gleichzeitig mit der Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in Kraft getreten ist, wurde keine Übergangsregelung für laufende Komplementärrenten nach bisherigem Recht im Gesetz vorgesehen. Die Regierung hat nun einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesvorlage schliesst diese Lücke und dient somit der Rechtssicherheit für den Fall, dass Anpassungen von Komplementärrenten der Unfallversicherung infolge der geänderten Invalidenrenten vorzunehmen sind.
Die Gesetzesvorlage entspricht den grundlegenden versicherungsrechtlichen Grundsätzen und verhindert eine Abwälzung der Kosten in der Invalidenversicherung auf die Unfallversicherung.
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