pafl: Urlaubsanerkennung für Leistungs- und Spitzensportler
(ots)
Vaduz, 25. April (pafl) -
Die Regierung hat die Abänderung der Verordnung zum Lehrerdienstgesetz beschlossen. Gemäss der neuen Bestimmung betreffend den Urlaub für Leistungs- und Spitzensportler kann die Regierung auf Antrag des Liechtensteinischen Olympischen Sportverbandes Leistungs- und Spitzensportlern zum Zweck der Vorbereitung auf und Teilnahme an olympischen Wettkämpfen einen Urlaub von insgesamt eineinhalb Jahren bei einer Besoldung von höchstens 20 Wochen gewähren. Voraussetzung hierfür sind die Erfüllung der sportlichen Kriterien der Verordnung über den Spitzen- und Leistungssport und der Nachweis, dass vom Antragssteller keine sportdisziplinarischen Vergehen begangen wurden. Zudem dürfen keine Beanstandungen in der bisherigen beruflichen Arbeit vorliegen und eine gleichwertige Stellvertretung muss sichergestellt sein. Die Kosten für die Besoldung trägt vollumfänglich das Land.
Diese Verordnungsänderung ist ein weiterer Schritt in der gezielten und klar umschriebenen Förderung des Leistungs- und Spitzensportes im Sinne des Sportkonzeptes. Im Sportkonzept vom April 2005 wird ausgeführt, dass im Bereich der Spitzensportförderung festgestellt wurde, dass Sport als Beruf zu wenig anerkannt und akzeptiert wird. In direkter Konkurrenz mit anderen beruflichen Tätigkeiten wird die Möglichkeit der professionellen Ausübung des Sports zu wenig wahrgenommen und gilt als Ausnahme. Gleichzeitig liegt es im staatlichen Interesse, dass Sportlerinnen und Sportler Liechtenstein an internationalen Anlässen repräsentieren. Hierfür ist eine professionelle Vorbereitung notwendig. Daher beabsichtigt die Regierung die Anerkennung von Sport als Beruf zu erhöhen und Lösungen bereitzustellen, um diese Alternative zu ermöglichen.
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