pafl: Neues Kulturförderungsgesetz
(ots)
Vaduz, 25. April (pafl) -
Die Kulturförderung in Liechtenstein ist in verschiedenen Gesetzen verankert. Nun soll der Bereich der Förderung privater kultureller Tätigkeit in einem Gesetz zusammengefasst werden. Weiters sollen die bisher in die Förderung involvierten staatlichen Institutionen wie Kulturbeirat der Regierung und Stiftung Pro Liechtenstein zu einer Institution, der Kulturstiftung Liechtenstein, zusammengeführt und mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden. Ein entsprechender Bericht und Antrag zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes wurde von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt auf, dass sich das kulturelle Leben in Liechtenstein in einer ausgesprochenen Phase des Wachstums befindet. Mit dieser Entwicklung hat sich der Aufgabenbereich für die betroffenen staatlichen Stellen massgeblich geändert und der Ruf nach staatlicher Förderung hat markant zugenommen.
Mit diesem Vorgehen werden im Sinne der Verwaltungsreorganisation sowohl die Strukturen als auch das Verfahren im Bereich der Kulturförderung massgebend vereinfacht, was für alle Betroffenen einen deutlichen Mehrwert bringt. Der zeitliche und administrative Aufwand wird verringert. Die neuen Strukturen und klaren Kompetenzregelungen schaffen Effizienz und Transparenz.
Das gültige Kulturförderungsgesetz stammt aus dem Jahre 1990 und damit aus einer Zeit, in der sich das kulturelle Leben ganz anders präsentierte. Mit der Vorlage eines neuen Kulturförderungsgesetzes will die Regierung die Förderung der kulturellen Tätigkeit von privaten Personen und Organisationen neu regeln und in die Zukunft führen. Gleichzeitig beinhaltet die neue Vorlage auch das Bekenntnis des Staates zur Achtung der Unabhängigkeit, Freiheit und Vielfalt der kulturellen Tätigkeit.
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