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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gewichtslimite bei Briefsendungen

(ots)

Vaduz, 25. April (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 24. April 2007 die Verordnung zum Gesetz über das 
liechtensteinische Postwesen abgeändert. Nachdem mit der Änderung des
Postgesetzes die Gewichtsgrenze für reservierbare Dienste von vormals
350 Gramm zunächst auf 100 Gramm und danach auf 50 Gramm abgesenkt 
wurde, hat die Regierung nun diese Gesetzesänderung auf 
Verordnungsebene nachvollzogen und  auf die Nennung einer 
Gewichtslimite in der Verordnung verzichtet.

Pressekontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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