pafl: Gewichtslimite bei Briefsendungen
(ots)
Vaduz, 25. April (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. April 2007 die Verordnung zum Gesetz über das liechtensteinische Postwesen abgeändert. Nachdem mit der Änderung des Postgesetzes die Gewichtsgrenze für reservierbare Dienste von vormals 350 Gramm zunächst auf 100 Gramm und danach auf 50 Gramm abgesenkt wurde, hat die Regierung nun diese Gesetzesänderung auf Verordnungsebene nachvollzogen und auf die Nennung einer Gewichtslimite in der Verordnung verzichtet.
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