pafl: Kommission zur Beobachtung des Arbeitsmarktes
(ots)
Vaduz, 26. April (pafl) -
Mit der Schaffung eines Massnahmenpakets zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein wurde auch die Ernennung einer dreigliedrigen Kommission beschlossen. Die Regierung hat nun in ihrer Sitzung vom 24. April 2007 eine solche Kommission wie folgt bestellt:
- Peter Beck, Amt für Volkswirtschaft, Vaduz (Vorsitz) - Michael Ritter, Vaduz - Brigitte Haas, Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer - Hans-Peter Tschütscher, Wirtschaftskammer Liechtenstein - Herlinde Schatzmann, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband - Sigi Langenbahn, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband
Die Kommission hat die Aufgabe, den Arbeitsmarkt Liechtensteins zu beobachten, eventuell vorkommende Missbräuche (wiederholte Lohnunterbietungen) festzustellen und dagegen Massnahmen zu ergreifen.
Wird ein Missbrauch festgestellt, leitet die dreigliedrige Kommission das Verständigungsverfahren ein, in welchem in Gesprächen mit dem Arbeitgeber versucht wird, den Missbrauch zu beseitigen. Gelingt die Verständigung nicht innert zwei Monaten, stellt die Kommission Antrag an die Regierung, eine Mindestlohnvorschrift zu erlassen. Die dreigliedrige Kommission hat somit eine wichtige Aufgabe im System der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein.
Die dreigliedrige Kommission setzt sich aus sechs Personen zusammen, wovon jeweils zwei Vertreterinnen/Vertreter von der Arbeitsgeberseite, von der Arbeitnehmerseite und vom Staat gestellt werden.
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