pafl: Förderung der umweltverträglichen Gülleausbringung
(ots)
Vaduz, 10. Mai (pafl) -
Die Regierung hat beschlossen, im Rahmen eines Impulsprogrammes in den Jahren 2007 bis 2009 eine umweltverträgliche Gülleausbringung mittels Schleppschlauchverfahren zu fördern. Voraussetzung für die Förderung ist ein Gülleanfall von jährlich mindestens 1'000 Kubikmeter Gülle und der Nachweis, dass die Möglichkeit besteht, ein solches Gerät einzusetzen. Der Förderbetrag beträgt pro Schleppschlauchverteiler bei einem Gesuchsteller 10'000 Franken, beim Zusammenschluss von zwei Gesuchstellern 17'000 Franken und bei drei oder mehreren Gesuchstellern 20'000 Franken.
Antragsberechtigt sind einzelne landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinschaften von Landwirten, Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften, Maschinengenossenschaften sowie Lohnunternehmer. Pro Gesuchsteller kann nur ein Antrag gestellt werden. Förderberechtigt sind sowohl Markenartikel und technisch entsprechende Eigenkonstruktionen. Geförderte Geräte dürfen innert zehn Jahren nach Anschaffung nur veräussert werden, wenn im Gegenzug ein mindestens gleichwertiges Neugerät angeschafft wird.
Kosteneffizienteste Methode
Die heute bekannten wirksamsten und kosteneffizientesten Methoden zur Minderung der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen bilden die Abdeckung offener Güllelager und die bodennahe Gülleausbringung mit Schleppschlauchverfahren. Immissionsmessungen im Rahmen von Ostluft belegen, dass durch den Einsatz von Schleppschlauchgeräten die durch die Gülleausbringung bedingten Ammoniakimmissionen messbar zurück gegangen sind. Im Bericht der von der Ostschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK-Ost eingesetzten Arbeitsgruppe Ammoniak werden die zwei Massnahmen "Abdeckung offener Güllelager" und "Gülleausbringung mit Schleppschlauchverfahren" prioritär empfohlen. Die erste Massnahme wurde bereits in der kürzlich erlassenen Hofdüngerverordnung mit umgesetzt.
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