pafl: Neue Regelungen in der Tabakwerbung
(ots)
Vaduz, 16. Mai (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2003/33/EG, in welcher die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen angeglichen werden, zuhanden des Landtags verabschiedet. Aufgrund der Richtlinie wird Tabakwerbung in Printmedien, Rundfunksendungen und Diensten der Informationsgesellschaft verboten. Ebenso verboten wird die Werbung für Tabakerzeugnissen durch Sponsoring bei grenzübergreifenden Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Union.
Tabak verursacht jährlich mehr als 500'000 Todesfälle in der Europäischen Gemeinschaft. Auf diesem Hintergrund unterstützt die Richtlinie die globale Strategie zur Bekämpfung des Tabakkonsums, die in der Europäischen Gemeinschaft aktiv verfolgt wird.
Die Richtlinie betrifft nur Werbung und Sponsoring von grenzübergreifender Tragweite. Werbung in Kinos sowie auf Anzeigentafeln oder auf Produkten (z. B. auf Aschenbechern oder Sonnenschirmen) fällt daher nicht in ihren Geltungsbereich. Das Gleiche gilt für das Tabaksponsoring bei rein lokalen Sportveranstaltungen.
Die Richtlinie 2003/33/EG wurde im Rahmen der EU-Zuständigkeit für den Binnenmarkt erlassen. Bis in die 90er Jahre behinderten unterschiedliche Vorschriften über Tabakwerbung und -sponsoring den freien Verkehr entsprechender Produkte und Dienstleistungen. 1998 versuchte die EU, dieses Problem zu lösen, indem sie eine Richtlinie erliess, die alle Arten von Tabakwerbung und -sponsoring verbot. Diese Richtlinie wurde jedoch 2001 vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben. Dieser entschied, dass ein völliges Verbot die Zuständigkeit der EU überschritt. Gleichwohl erklärte der Gerichtshof, dass die EU das Recht habe, ein eingeschränktes Verbot für Tabakwerbung und -sponsoring zu erlassen. Die Richtlinie 2003/33/EG hält sich streng an die Beschränkungen, die der Gerichtshof in seinem Urteil von 2001 festgelegt hat.
Seit Beginn der 90er Jahre ist in der EU die Tabakwerbung im Fernsehen durch die Richtlinie für Fernsehen ohne Grenzen verboten.
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