pafl: Kostenziele und Qualitätssicherung in der Krankenpflegeversicherung für 2007 und 2008 fixiert
(ots)
Vaduz, 24. Mai (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Mai 2007 zwei Verordnungen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verabschiedet. In der Verordnung über die Kostenziele und die Qualitätssicherung wurden das Verfahren zur Festlegung der Kostenziele und die Massnahmen zur Qualitätssicherung dargelegt. Regierungsrat Martin Meyer: "Das Amt für Gesundheit überprüft die Einhaltung der Kostenziele und der Massnahmen zur Qualitätssicherung unter Einbezug des Kassenverbandes und der Verbände der Leistungserbringer nach Massgabe der Bestimmungen." Mit Verabschiedung dieser Verordnung wurde auch die rechtliche Grundlage für ein umfassendes Kosten- und Qualitätsmonitoring geschaffen.
In einer zweiten Verordnung wurden die konkreten Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Jahre 2007 und 2008 von der Regierung bestimmt. Als Kostenziel wurde für die Jahre 2007 und 2008 eine Kostensteigerung von höchstens 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr festgelegt. Regierungsrat Martin Meyer: "Mit dieser Kostenzielfestsetzung verfügen die Regierung und die zuständigen Amtstellen über ein effizientes Steuerungsinstrument. Künftige Vertragsvereinbarungen zwischen Land und verschiedenen Leistungserbringern sowie die effektive Kostenentwicklung werden anhand von dieser Zielsetzung zu beurteilen sein. Eine allfällige Teuerung ist in diesem Prozentsatz bereits enthalten."
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