pafl: Regierungsrat Martin Meyer beim Europarat in Strassburg
(ots)
Vaduz, 29. Mai (pafl) -
Über Einladung des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas nimmt Regierungsrat Martin Meyer zusammen mit den Delegierten Donath Oehri, Norman Wohlwend, Alice Hagen-Ospelt, Monika Stahl-Kerber, Botschafter Daniel Ospelt sowie den Experten Andrea Hoch und Erik Purgstaller an einer internationalen Tagung in Strassburg teil. Unter anderem findet dabei auch jeweils ein persönliches Gespräch mit dem Generalsekretär des Europarats Terry Davis, dem Generalsekretär der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Mateo Sorinas und dem in Strassburg für Liechtenstein zuständigen Richter Mark Villiger statt. "Wir werden im Rahmen einer Plenarsitzung auch Details zu einer Empfehlung des Kongresses über die Gemeindedemokratie in Liechtenstein diskutieren," so Regierungsrat Martin Meyer zu den Haupttraktanten seines Auslandsbesuches.
Lokale Demokratie ausserhalb Europas
Ein grosser Themenbereich dieses Kongresses wird unter anderem die Zusammenarbeit im Bereich der lokalen Demokratie ausserhalb Europas, insbesondere mit Marokko, Japan und Mexiko, der Plenarsitzung des Kongresses vom 30. Mai bis 1. Juni 2007 in Strassburg bilden. Delegationen aus diesen drei Ländern werden vor der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen sprechen. "Zudem findet eine grosse Diskussion zum Thema ''50 Jahre lokale Demokratie im Europarat'' statt und erinnert damit an die erste Sitzung der Ständigen Konferenz der Gemeinden am 12. Januar 1957," so Regierungsrat Martin Meyer
40 Mitgliedsstaaten
Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) ist ein beratendes Organ des Europarates. Er wurde auf der Grundlage der Beschlüsse der Staats und Regierungschefs von Wien (1993) als Nachfolger der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas im Jahre 1994 durch das Ministerkomitee des Europarates geschaffen.
Der KGRE umfasst - ebenso wie der Europarat - über 40 Mitgliedstaaten. Die Mitgliedsstaaten benennen für den Kongress dessen Mitglieder. Alle Mitglieder müssen ein Wahlmandat einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft oder ein politisches Mandat der jeweiligen Entsendungskörperschaft haben. Der Verlust des Wahl- beziehungsweise politischen Mandats führt zum Ausscheiden aus dem KGRE. Deutschland ist mit 18 Mitgliedern vertreten, davon werden 9 Mitglieder von den kommunalen Spitzenverbänden sowie 9 Mitglieder von den Ländern benannt.
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