pafl: Zusätzliche Aufsicht für Unternehmen eines Finanzkonglomerats
(ots)
Vaduz, 30. Mai (pafl) -
Die Regierung schlägt in einem zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag vor, mit einem Finanzkonglomeratsgesetz die bisherige Branchenaufsicht zu ergänzen. Ziel der Vorlage ist es, die Konglomeratsrichtlinie ins liechtensteinische Recht umzusetzen. Das Gesetz bezweckt eine Überwachung der Finanzlage von Finanzkonglomeraten und tritt ergänzend zur jeweiligen Bankenaufsicht auf.
Die zusätzliche Beaufsichtigung von Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen soll alle Finanzkonglomerate erfassen, die in beträchtlichem Umfang branchenübergreifend tätig sind. Die Konglomeratsaufsicht stellt damit eine wichtige Weiterentwicklung der sektoralen Aufsicht dar, wie sie namentlich in der Banken- und der Versicherungsaufsichtsgesetzgebung, einschliesslich der Aufsicht auf konsolidierter Basis, angelegt ist.
Dabei geht es in erster Linie um die Überwachung einer angemessenen Eigenmittelausstattung. Es gilt sicherzustellen, dass auf Finanzkonglomeratsebene stets Eigenmittel in bestimmter Höhe vorhanden sind. Alsdann gilt es, Risikokonzentrationen innerhalb des Finanzkonglomerats zu vermeiden und gruppeninterne Transaktionen zu beaufsichtigen.
Durch die Bestellung eines Koordinators als für die zusätzliche Beaufsichtigung zuständige Behörde wird die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden erleichtert und dabei geklärt, welche Aufgabe jeder von ihnen hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung zukommt.
Als zuständige Behörde für die zusätzliche Aufsicht auf Finanzkonglomeratsebene ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) vorgesehen.
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