pafl: Totalrevision des Gesetzes über die Massnahmen im Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten
(ots)
Vaduz, 1. Juni (pafl) -
Das geltende Wirtschaftsmassnahmengesetz ist revisionsbedürftig. Um dem Wandel der letzten Jahre im Bereich der internationalen Sanktionen gerecht zu werden, ist nach Ansicht der Regierung dessen Totalrevision angezeigt. Die Regierung hat einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (Sanktionengesetz) verabschiedet und an die interessierten Kreise zur Stellungnahme weitergeleitet. Das Sanktionengesetz ersetzt das Wirtschaftsmassnahmengesetz. Es ermächtigt die Regierung, international abgestützte Sanktionen durch den Erlass entsprechender Zwangsmassnahmen auf nationaler Ebene durchzusetzen. Das Gesetz wird angewendet, wenn Zwangsmassnahmen durchgeführt werden sollen, welche von den Vereinten Nationen oder den wichtigsten Handelspartnern Liechtensteins, namentlich der EU, erlassen worden sind.
Internationale Sanktionen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, mit direktem Einfluss auf Liechtenstein und dessen Finanzplatz. Als UNO-Mitglied ist Liechtenstein völkerrechtlich verpflichtet, Sanktionen der Vereinten Nationen umzusetzen. Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt. Er kann in einem solchen Fall Sanktionen nichtmilitärischer Art beschliessen, welche vor allem die Wirtschaftsbeziehungen und die Verkehrsmöglichkeiten betreffen. Diese Massnahmen dienen der Achtung und Durchsetzung des Völkerrechts, insbesondere fundamentaler Menschenrechte. Sie bezwecken, den davon betroffenen Staat oder die betroffene Personengruppe zu einem von der Staatenwelt erwünschten Verhalten im Sinne der Abkehr von der Gefährdung der internationalen Sicherheit und des Friedens zu bewegen. Die Einhaltung dieser Sanktionen wird von der internationalen Gemeinschaft und einer Vielzahl Nicht-Regierungs-Organisationen überwacht beziehungsweise begleitet. Mangelhafte Umsetzung birgt grosse Reputationsrisiken für die betreffenden Staaten und insbesondere auch für deren Finanzplätze.
Aus Anlass seiner UNO-Mitgliedschaft hat Liechtenstein zur innerstaatlichen Umsetzung der vom Sicherheitsrat erlassenen nichtmilitärischen Massnahmen das Gesetz über Massnahmen im Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten geschaffen. Auf dessen Grundlage setzt Liechtenstein gleichfalls die Sanktionen um, welche die EU im Rahmen ihrer Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik erlässt und mit welchen sich Liechtenstein im Rahmen des Politischen Dialogs zwischen der EU und den EWR-/EFTA-Staaten und auf der Grundlage seiner aussenpolitischen Prioritäten assoziiert.
Das geltende Wirtschaftsmassnahmengesetz erscheint unter mehreren Aspekten revisionsbedürftig. Mit dem vorgelegten Entwurf eines neuen Sanktionengesetzes wird der Anwendungsbereich desselben auf die Durchsetzung internationaler Sanktionen im Sinne einer Anpassung an die bisherige Praxis eingegrenzt. Des Weiteren werden die bisher fehlenden notwendigen Grundlagen zur Datenbearbeitung geschaffen, um den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht zu werden. Ferner wird im Sanktionengesetz die bisher in den einzelnen Verordnungen unterschiedlich geregelte Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden sowie den Vereinten Nationen und deren Gremien unter die gleichen Rahmenbedingungen gestellt. Schliesslich wird der Strafrahmen für Widerhandlungen gegen Massnahmen angehoben, unter anderem um eine verbesserte Präventivwirkung zu erzielen.
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