pafl: Nummerierungsplan abgeändert
(ots)
Vaduz, 5. Juni (pafl) -
Die Regierung hat die Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans genehmigt. Sie hat die Tarifobergrenze für Terminierungsentgelte auf 35 Rappen pro Minute festgelegt. Dies gilt bei persönlichen Nummern, bei nationalen Mobilfunkdiensten sowie bei internationalen Mobildiensten.
Mit der Einführung dieser Tarifobergrenzen sollen die unterschiedlichen Tarife in den Rufnummergassen 6 und 7 vereinheitlicht werden. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass überhöhte Preise in den Rufnummerngassen 6 und 7 zur Anwendung kamen. Dies führte zu teilweiser Abschaltungen der Landeskennziffer +423 durch ausländische Netzbetreiber. Mit der Festlegung von Tarifobergrenzen werden die Probleme des Missbrauchs von überhöhten Tarifen und die damit entstandenen Erreichbarkeitsprobleme der Landeskennziffer +423 weitgehend behoben. Die Regierung folgt damit auch einer Empfehlung der von ihr eingesetzten Task Force.
Die Tarifobergrenzen in den betroffenen Rufnummernbereichen werden in einem vom Amt für Kommunikation vorgeschlagenen Gleitpfad in den kommenden Jahren auf das europäische Mittelmass laufend angepasst werden.
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