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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Nummerierungsplan abgeändert

(ots)

Vaduz, 5. Juni (pafl) -

Die Regierung hat die Abänderung
des Liechtensteinischen Nummerierungsplans genehmigt. Sie hat die 
Tarifobergrenze für Terminierungsentgelte auf 35 Rappen pro Minute 
festgelegt. Dies gilt bei persönlichen Nummern, bei nationalen 
Mobilfunkdiensten sowie bei internationalen Mobildiensten.
Mit der Einführung dieser Tarifobergrenzen sollen die 
unterschiedlichen Tarife in den Rufnummergassen 6 und 7 
vereinheitlicht werden. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor,
dass überhöhte Preise in den Rufnummerngassen 6 und 7 zur Anwendung 
kamen. Dies führte zu teilweiser Abschaltungen der Landeskennziffer 
+423 durch ausländische Netzbetreiber. Mit der Festlegung von 
Tarifobergrenzen werden die Probleme des Missbrauchs von überhöhten 
Tarifen und die damit entstandenen Erreichbarkeitsprobleme der 
Landeskennziffer +423 weitgehend behoben. Die Regierung folgt damit 
auch einer Empfehlung der von ihr eingesetzten Task Force.
Die Tarifobergrenzen in den betroffenen Rufnummernbereichen werden
in einem vom Amt für Kommunikation vorgeschlagenen Gleitpfad in den 
kommenden Jahren auf das europäische Mittelmass laufend angepasst 
werden.

Pressekontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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