pafl: Neue Finanzierung von Erasmus-Programmen
(ots)
Vaduz, 5. Juni (pafl) -
Studierende, die im Rahmen des ERASMUS-Programmes während ihres Studiums einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum in einem am Programm teilnehmenden Land absolvieren, werden für die Dauer ihres Aufenthaltes finanziell unterstützt. Im Rahmen des neuen EU/EWR-Bildungsprogrammes "Programm für lebenslanges Lernen" wurden die Zuschüsse neu festgelegt. Dies hat die Regierung veranlasst, die finanzielle Unterstützung für die Teilnehmer eines ERASMUS-Programms für die Dauer ihres Aufenthaltes ab dem Studienjahr 2007/08 wie folgt anzupassen:
a) Studierende einer liechtensteinischen Hochschulinstitution, welche die Staatsbürgerschaft eines am Programm teilnehmenden Landes besitzen beziehungsweise in Liechtenstein als anerkannte Flüchtlinge, staatenlose Personen oder permanent Ortsansässige wohnhaft sind, werden mit 50 Prozent der von der EU-Kommission herausgegebenen maximalen Monatspauschalen aus EU-Mitteln unterstützt. Des Weiteren bekommen diese Studierenden vom Land Liechtenstein 150 Franken pro Monat aus nationalen Mitteln;
b) Studierende einer liechtensteinischen Hochschulinstitution, welche die Bedingungen gemäss Punkt a) nicht erfüllen, werden aus nationalen Mitteln mit 50 Prozent der von der EU-Kommission herausgegebenen maximalen Monatspauschalen unterstützt.
c) Liechtensteinische Staatsangehörige, welche in einem anderen am Programm teilnehmenden Land oder in der Schweiz studieren, werden von diesen Ländern für ihre Teilnahme am ERASMUS-Programm mit EU-Mitteln finanziell unterstützt. Um eine Ungleichheit gegenüber den in Liechtenstein studierenden Personen zu vermeiden, werden diese liechtensteinischen Staatsangehörigen zusätzlich aus nationalen Mitteln finanziert, so dass sie gleich behandelt werden wie die unter Punkt a) erwähnten Studierenden an einer liechtensteinischen Hochschule. Diese Studierenden erhalten somit aus nationalen Mitteln die Differenz zwischen dem ERASMUS-Zuschuss, welchen sie von dem Land erhalten, in dem sie studieren, und dem Betrag, den sie als Studierende an einer liechtensteinischen Hochschule erhalten würden.
Bisherige Finanzierung
Im Rahmen des neuen EU/EWR-Bildungsprogrammes "Programm für lebenslanges Lernen" können Studierende dank der Aktion ERASMUS während ihres Studiums einen drei- bis zwölfmonatigen Studienaufenthalt an einer Hochschule eines anderen Teilnehmerlandes verbringen oder neu auch ein drei- bis zwölfmonatiges Praktikum absolvieren. In der Vergangenheit hat das Land Liechtenstein diese Studierenden für die Zeit ihres ERASMUS-Studienaufenthaltes grosszügig unterstützt.
Neue Finanzierung
Mit der Einführung des neuen Bildungsprogramms hat die EU-Kommission eine Liste mit maximalen Pauschalsätzen für die Zielländer herausgegeben. Das heisst, die Nationalagenturen haben die Möglichkeit, die Studierenden mit 50 bis 100 Prozent dieser Pauschalsätze zu unterstützen.
Aufgrund von Richtlinien der EU-Kommission können nur Studierende an einer liechtensteinischen Hochschulinstitution, welche in Liechtenstein wohnhaft sind oder die Staatsbürgerschaft eines am Programm teilnehmenden Landes besitzen, mit EU-Mitteln unterstützt werden. Alle anderen Studierenden (Liechtensteinische Staatsbürger, welche ausserhalb Liechtensteins studieren, sowie Studierende an liechtensteinischen Hochschulinstitutionen ohne Staatsbürgerschaft eines am Programm teilnehmenden Landes) können nur mit nationalen Mitteln unterstützt werden.
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Schulamt
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