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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anerkennung des Naturheilpraktikers als Gesundheitsberuf

(ots)

Vaduz, 6. Juni (pafl) -

Die Regierung schlägt vor, den
Beruf des Naturheilers als Gesundheitsberuf anzuerkennen und ins 
Sanitätsgesetz aufzunehmen. Für die Ausübung des Berufes 
Naturheilpraktiker soll neu eine Bewilligung des Amtes für Gesundheit
analog den anderen Gesundheitsberufen erforderlich sein. Diese 
Regelung wurde für alle Gesundheitsberufe bereits bis anhin 
praktiziert und ist lediglich für den Beruf des Naturheilers neu und 
soll deshalb in das revidierte Sanitätsgesetz aufgenommen werden. Die
Regierung hat den dazugehörigen Verordnungsentwurf, in welchem die 
fachlichen Voraussetzungen, der Umfang der Tätigkeiten, die 
Einschränkungen, besonderen Pflichten etc. festgelegt werden, den 
relevanten Berufsorganisationen und Verbänden zur Stellungnahme 
übermittelt.

Pressekontakt:

Amt für Gesundheit
Peter Gstöhl
Tel.: +423/236 73 35

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