pafl: Bedarfsplanung für nichtärztliche Psychotherapeuten
(ots)
Vaduz, 12. Juni (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert. Mit dieser Abänderung wird eine Bedarfsplanung für nichtärztliche Psychotherapeuten eingeführt. Der Wunsch nach einer solchen Bedarfsplanung wurde seitens der Leistungserbringer und des Kassenverbandes ausgesprochen, da aufgrund der guten Bedingungen in Liechtenstein mit einem vermehrten Zugang auch von ausländischen Leistungserbringern auf den Markt gerechnet wird. Im Ausland sind die Anforderungen an Psychotherapeuten sehr unterschiedlich geregelt, sodass im Sinne der Erhaltung des hohen Standards der Leistungserbringer in Liechtenstein auch qualitative Anforderungen im Rahmen einer Bedarfsplanung zu regeln sind.
Die Regierung ist überzeugt, dass eine angemessene Versorgung mit gut ausgebildeten Spezialisten gewährleistet werden muss, wobei eine Überversorgung ebenfalls vermieden werden sollte. Eine Bedarfsplanung erscheint daher eine sinnvolle Steuerungsmöglichkeit für die Zulassung von Leistungserbringern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, wobei der Bedarf nach noch weiter zu entwickelnden Kriterien regelmässig überprüft werden muss.
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