pafl: Feuerbrand in Liechtenstein
(ots)Information zur aktuellen Befallsituation und Bekämpfung
In mehreren Gemeinden Liechtensteins wurde Feuerbrand festgestellt. Nach heutigem Kenntnisstand sind vor allem Birn-, Quitten- und Apfelbäume und Weissdornpflanzen befallen. In Schellenberg (ca. 80 Bäume), Mauren-Schaanwald (über 100 Bäume), Eschen-Nendeln und Ruggell (je ca. 20 Bäume). In Ruggell wurde ausserdem in einer Obstanlage die Bakterienkrankheit festgestellt. Wenig Befall ist in Balzers, Planken und Triesenberg. In den übrigen Gemeinden sind bis jetzt keine Fälle festgestellt worden. Die Situation kann sich jedoch täglich ändern.
In diesem Jahr wurden Liechtenstein, die Ostschweiz und Vorarlberg vom sehr starken Auftreten des Feuerbrandes überrascht. Die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil spricht vom bisher schlimmsten Feuerbrandjahr. Der Grund liegt im warmen Winter, der das Bakterium nicht abtötete und in den warmen Tagen im April, der dem Bakterium ideale Verhältnisse für eine Infektion während der Blüte bot.
Gesetzliche Grundlage
Die Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes bildet die gesetzliche Grundlage, in welcher das Landwirtschaftsamt für die Anordnung der Massnahmen zur Bekämpfung zuständig ist. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die mit Feuerbrand befallenen Pflanzen werden gerodet und verbrannt. Dieses Vorgehen deckt sich auch mit den Nachbarkantonen St. Gallen und Graubünden.
Verdacht und Bekämpfung
Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Das Bakterium lebt in den Saftbahnen der Kernobstbäume, ist hoch infektiös, verbreitet sich sehr rasch und tötet den Baum ab.
Apfel-, Birn- und Quittenbäume, Cotoneaster- oder Weissdornpflanzen mit Befallsverdacht dürfen nicht berührt werden (hohe Verschleppungsgefahr). Ebenso sind jegliche Schnittmassnahmen zu unterlassen. Bei Verdacht sind die Gemeindestellen direkt zu kontaktieren, welche die weiteren Massnahmen einleiten. Die Rodung der Bäume ist nach heutigem Kenntnisstand die einzige Erfolg versprechende Alternative. Der Einsatz von Streptomycin (Antibiotikum) ist in Liechtenstein und in der Schweiz bislang verboten.
Erkennungsmerkmale
Die Blätter des Kernobstes zeigen zu Beginn vom Blattstiel und Blattgrund her braune bis schwarze Verfärbungen. Es findet später eine U-förmige Krümmung der Triebspitze statt. Unter feuchtwarmen Bedingungen treten aus den Befallsstellen milchig-weisse, später gelb- bis rotbraune Schleimtropfen (=Bakterienschleim) aus. Die befallenen Blätter, Blüten und jungen Früchte bleiben braun verfärbt. Nicht alle Symptome sind gleich stark ausgeprägt. Die Spezialisten nehmen die weitere Abklärung vor Ort vor.
Weitere Infos: unter www.llv.li Suchbegriff Feuerbrand Kontaktstellen: Feuerbrandverantwortliche in den Gemeinden, Bei weiteren Fragen: Landwirtschaftsamt (Tel. 236 66 01)
Pressekontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00