pafl: Zustellrecht wird modernisiert
(ots)
Vaduz, 15. Juni (pafl) -
Das geltende Zustellrecht in Liechtenstein ist veraltet und stark zersplittert. Es weist verschiedene Lücken auf, weshalb in der Praxis teilweise erhebliche Rechtsschutzdefizite festgestellt werden. Die Regierung hat nun eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, mit der das geltende Zustellrecht einer umfassenden Reform unterzogen und modernisiert werden soll. "Herzstück des neuen Zustellrechts bildet eine eigenständige Kodifikation, ein eigenes Zustellgesetz, das verfahrensübergreifend gilt und mit einfachen, klaren und praxiserprobten Vorschriften mehr Rechtssicherheit garantieren und einen Fortschritt im Interesse der Behörden wie der Bürger bringen soll," so der zuständige Justizminister, Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.
Das Zustellrecht regelt die förmliche Übermittlung behördlicher Dokumente an einen Empfänger. Es ist von herausragender verfahrensrechtlicher Bedeutung und stellt gleichsam eine Säule des Rechtstaats dar. Erst durch ein funktionierendes Zustellwesen werden die effiziente Abwicklung von Verfahren sowie die effektive Teilnahme daran möglich. Die wirksame Zustellung ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren rechtstaatlicher Verfahren; ohne sie steht der Rechtstaat still.
Gleichzeitig wird das Zustellrecht wie kaum ein anderer Bereich des Verfahrensrechts vom Fortschritt der Informationstechnologie herausgefordert. Zudem stehen heute eine Vielzahl neuer technischer Möglichkeiten zur Verfügung, die es im Interesse einer effizienten und anwenderfreundlichen Rechtspflege zu nutzen gilt.
Mit der Zustellrechtsreform wird daher auch eine Weichenstellung im Hinblick auf die mittelfristige Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (so genanntes E-Government) in Liechtenstein vorgenommen werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
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