pafl: Projektgruppe "200 Jahre ABGB" eingesetzt
(ots)
Vaduz, 18. Juni (pafl) -
Aufgrund des bevorstehenden 200-jährigen Jubiläums des liechtensteinischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) im Jahr 2012 sowie der Tatsache, dass das liechtensteinische ABGB schon seit längerem einer Revision bedarf, hat sich Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher dazu entschieden, die Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ins Leben zu rufen.
Im Ressort Justiz wurde in den letzten Monaten der Revisionsbedarf des liechtensteinischen ABGB untersucht und dabei festgestellt, dass die österreichische Rezeptionsgrundlage in der Vergangenheit mehrere Gesetzesänderungen erfahren hat, welche hierzulande bislang nicht übernommen wurden. Die Recherchen ergaben weiters, dass sich die Änderungen im liechtensteinischen ABGB seit den Reformen 1993 und 1999 im Wesentlichen auf partielle Abänderungen und Anpassungen einzelner Rechtsvorschriften beschränkt haben. Im österreichischen ABGB gab es im Vergleichszeitraum, das heisst zwischen den Jahren 1993 und 2006, insgesamt 24 Novellierungen. "Aufgrund dieser Tatsache und dem bevorstehenden 200-jährigen ABGB-Jubiläum im Jahr 2012 ist eine Reform des liechtensteinischen ABGB - dieser herausragenden Zivilrechtskodifikation - jedenfalls angezeigt. Besondere Aufmerksamkeit werden wir dabei insbesondere dem Familien- und Kindschaftsrecht widmen", so der zuständige Justizminister und Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.
Die bis dato im liechtensteinischen ABGB gepflegte Rezeptionspraxis hat dazu geführt, dass teils gravierende Nachführungsmankos bestehen. Dieser Missstand soll nunmehr behoben werden. Im Rahmen der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" wird eine möglichst vollständige Rückschau auf sämtliche Rechtsänderungen erfolgen, welche von den beiden unmittelbaren Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz in der Vergangenheit vorgenommen wurden. Es wird dabei geprüft, ob und in welcher Form eine Übernahme für Liechtenstein sinnvoll und zweckmässig ist. Dabei sind natürlich auch die Auswirkungen auf die übrige Rechtsordnung in ihrer vollen Tragweite zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird die Zivilrechtsordnung unter Einschluss des Verfahrensrechts und etwaiger Nebengesetze auf einen aktuellen Stand gebracht werden, welcher jenem in den Herkunftsländern des rezipierten Rechts entspricht. Das Hauptaugenmerk wird dabei vornehmlich auf das Familien- und Kindschaftsrecht gerichtet sein.
Die Regierung hat die Einsetzung der besagten Projektgruppe unter dem persönlichen Vorsitz von Justizminister Tschütscher mit Entscheidung vom 12. Juni 2007 genehmigt. Nebst den Mitarbeiterinnen des Ressorts Justiz Patricia Wildhaber und Simone Lugger werden der Arbeitsgruppe Landgerichtsvorstand Benedikt Marxer, Elisabeth Berger, ehemalige Lehrbeauftragte beim Liechtenstein-Institut, sowie ein Vertreter der Rechtsanwaltskammer angehören. Es ist geplant, dass die Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ihre Arbeit im August diesen Jahres aufnimmt, sodass bis zu dem 2012 bevorstehenden Jubiläum "200 Jahre ABGB in Liechtenstein" die gesamte Zivilrechtskodifikation auf einen aktuellen Stand gebracht und somit eine entsprechende Rechtssicherheit hergestellt ist.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher weist in diesem Zusammenhang abschliessend auch ausdrücklich darauf hin, "dass lediglich partielle Änderungen für die Rechtssicherheit sowie die Fortentwicklung des liechtensteinischen ABGB nicht sinnvoll erscheinen." Die Einsetzung der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" sei folglich auch aufgrund der Grösse des Vorhabens jedenfalls notwendig.
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