pafl: Neue Tarifordnung Verein Kindertagesstätten Liechtenstein (KITA) 2007
(ots)
Vaduz, 9. Juni (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19 Juni 2007 die von der Mitgliederversammlung des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein am 14. Juni 2007 verabschiedete Adaptierung des bestehenden Tarifmodells mit einer Reduktion für Kindergarten- und Schulkinder von 25 Prozent, einer generellen Erhöhung von 2 Prozent der Elternbeiträge, dem pauschalen Tarifsatz von 15 Franken für die Mittagsbetreuung (umfasst 2 Stunden Betreuung und Mittagessen) zur Kenntnis genommen.
Zuvor hatte die Regierung dem Amt Für Soziale Dienste den Auftrag erteilt, gemeinsam mit dem Verein Kindertagesstätten Liechtenstein KITA, dem Verein Kinderbetreuung Planken und dem Verein Kindertagestätte Pimbolino Gamprin eine Adaptierung des bestehenden KITA Tarifmodells zu erarbeiten. Diese Anpassung der Tarife steht im Zusammenhang mit der derzeitigen Konzeption zur Finanzierung der Tagesstrukturen und erfolgte zudem, da seit 10 Jahren die Tarife nicht mehr erhöht worden waren.
In den drei Trägervereinen gelten unterschiedliche Tarife. Zudem muss für Kleinkinder, mit grösserem Betreuungsaufwand, der selbe Tarif wie für ältere Kinder entrichtet werden.
Als Zielvorgabe wurde von der Regierung definiert, dass das auf dem bisherigen Tarifmodell des Vereins Kindertagestätten Liechtenstein beruhende Tarifmodell möglichst kostenneutral sowohl für die Eltern als auch für den Staat zu gestalten sei. Diese Tarifadaptierung wurde gemäss Statuten des Vereins KITA am 14. Juni 2007 von den Mitgliedern gutgeheissen.
Das vom Verein KITA verabschiedete Tarifmodell wird nunmehr auch von den Kita's in Planken und Gamprin zur Abstimmung vorgelegt. Mit diesem Schritt wird dem Ziel der Regierung, für alle Eltern in Liechtenstein bei allen öffentlich geförderten KiTa's möglichst ähnliche Konditionen zu gestalten, Rechnung getragen.
Elterntarif- und Kostenentwicklung
Die Elterntarife für die Kinderbetreuung in der KiTa wurden seit 10 Jahren nicht erhöht, obwohl es in dieser Zeitspanne eine beträchtliche Kostensteigerung gegeben hat. Die Kosten pro Platz sind in dieser Zeit von 70 Franken/Tag auf 106 Franken/Tag (Stand 2006) angestiegen, der Höchsttagessatz für die Eltern beträgt seit 10 Jahren unverändert 70 Franken. Vor 10 Jahren betrug der höchste Elternbeitrag 70 Franken und war somit kostendeckend. Heute liegt der kostendeckende Satz bei 106 Franken. Der Höchstsatz für Eltern bleibt unverändert weiterhin bei 70 Franken. Somit wird Eltern mit Wohnsitz in Liechtenstein auch weiterhin nicht der kostendeckende Tarif in Rechnung gestellt.
Die ausserhäusliche Betreuung durch Tagesmütter und in den Kindertagsstätten dient vor allem dazu, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen. Deshalb stellt der Staat erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Dienstleistungen dieser Einrichtungen für die Eltern finanzierbar zu machen. Die Landessubvention alleine für die 143 Plätze mit rund 280 betreuten Kindern der Kindertagesstätten beträgt pro Jahr 1.75 Franken Millionen (2006).
Im Weiteren werden Erziehungsberechtigte, welche die ihnen in Rechnung gestellten Kosten für die berufsbedingte ausserhäusliche Betreuung ihres Kindes nicht oder nur teilweise tragen können, zudem durch die staatliche Jugendhilfe unterstützt.
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