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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bedarfsplanung für ärztliche Versorgung

(ots)

Vaduz, 20. Juni (pafl) -

Die Regierung hat die Verordnung
über die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung in der 
obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgeändert. Auf Antrag der 
Liechtensteinischen Ärztekammer und des Liechtensteinischen 
Krankenkassenverbandes wird die Anzahl der inländischen 
Leistungserbringer in der Bedarfsplanung für die Fachgruppe Pädiatrie
von 3 auf 4 erhöht.

Pressekontakt:

Amt für Gesundheit
Peter Gstöhl
Tel.: +423/236 73 35

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