pafl: Bedarfsplanung für ärztliche Versorgung
(ots)
Vaduz, 20. Juni (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung über die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgeändert. Auf Antrag der Liechtensteinischen Ärztekammer und des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes wird die Anzahl der inländischen Leistungserbringer in der Bedarfsplanung für die Fachgruppe Pädiatrie von 3 auf 4 erhöht.
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