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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anpassungen im Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung

(ots)

Vaduz, 20. Juni (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes zur Förderung der 
Erwachsenenbildung verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen 
Gesetzesänderung soll der Kreis der förderungesberechtigten 
Veranstalter der Erwachsenenbildung wieder auf gemeinnützige, nicht 
gewinnorientierte Organisationen beschränkt werden.
Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes im Jahre 1999 wurde diese 
Beschränkung aufgegeben, weil auch natürliche Personen als 
Veranstalter der Erwachsenenbildung zugelassen wurden, ohne dass 
dabei eine differenzierende Behandlung der übrigen privaten 
Rechtsträger stattgefunden hat.
Der damit herbeigeführte Paradigmenwechsel im Bereich der 
Förderung der Erwachsenenbildung hatte insbesondere für die Praxis 
der Stiftung Erwachsenenbildung tief greifende Konsequenzen, zumal 
sie sich bei in etwa gleich bleibendem Gesamtvolumen der zur 
Verfügung stehenden Fördermittel mit einer erheblichen Zunahme an 
Förderanträgen, insbesondere von gewinnstrebenden Organisationen, 
konfrontiert sah. Gleichzeitig blieben Förderanträge von natürlichen 
Personen aus, weshalb sich die durchaus wohlgemeinte Intention des 
Gesetzgebers nicht verwirklicht und der damit verbundene Eingriff in 
das Gesetz nur negative Folgen gezeitigt hat.
Zwischenzeitlich hat diese Entwicklung ein Ausmass erreicht, das 
nach übereinstimmender Auffassung der Regierung und der Stiftung 
Erwachsenenbildung eine Korrektur der Rechtslage durch den 
Gesetzgeber erforderlich macht.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Pressekontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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