pafl: Anpassungen im Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung
(ots)
Vaduz, 20. Juni (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Kreis der förderungesberechtigten Veranstalter der Erwachsenenbildung wieder auf gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisationen beschränkt werden.
Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes im Jahre 1999 wurde diese Beschränkung aufgegeben, weil auch natürliche Personen als Veranstalter der Erwachsenenbildung zugelassen wurden, ohne dass dabei eine differenzierende Behandlung der übrigen privaten Rechtsträger stattgefunden hat.
Der damit herbeigeführte Paradigmenwechsel im Bereich der Förderung der Erwachsenenbildung hatte insbesondere für die Praxis der Stiftung Erwachsenenbildung tief greifende Konsequenzen, zumal sie sich bei in etwa gleich bleibendem Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Fördermittel mit einer erheblichen Zunahme an Förderanträgen, insbesondere von gewinnstrebenden Organisationen, konfrontiert sah. Gleichzeitig blieben Förderanträge von natürlichen Personen aus, weshalb sich die durchaus wohlgemeinte Intention des Gesetzgebers nicht verwirklicht und der damit verbundene Eingriff in das Gesetz nur negative Folgen gezeitigt hat.
Zwischenzeitlich hat diese Entwicklung ein Ausmass erreicht, das nach übereinstimmender Auffassung der Regierung und der Stiftung Erwachsenenbildung eine Korrektur der Rechtslage durch den Gesetzgeber erforderlich macht.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Pressekontakt:
Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li