pafl: Infoschulung: Blaulicht und Sirene - Wer zahlt beim Unfall?
(ots)
Vaduz, 29. Juni (pafl) -
Alltag bei Feuerwehr, Polizei oder Rettung: Einsatzfahrt, Blaulicht, Überholen mit Gegenverkehr, rote Ampeln, Fahren gegen Einbahnstrassen. Immer wieder kommt es in solchen Situationen zu Verkehrsunfällen mit Feuerwehr- oder Rettungswagen im Einsatz. "Unsere Leute sind zwar geübt und fahren konzentriert, aber der Stress ist höllisch", so Feuerwehrinspektor Alfred Hasler. Das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung nahm die Anregung der Feuerwehrkommandanten gerne auf und informierte während eines Infoabends über die Rechte und Pflichten der Lenker von Einsatzfahrzeugen. Über 160 Teilnehmer zeigten das grosse Informationspotential dieser Thematik. Regierungsrat Martin Meyer unterstützte diese Initiative und warnt gleichzeitig, im Notfall leichtsinnig zu agieren: "Gewagte Manöver bei Feuerwehr, Polizei und Rettung bringen höchstens ein, zwei Sekunden. Das Risiko lohnt sich nicht."
Kein Freibrief
Bei Notfällen oder dringenden Einsätzen sind Polizei und Feuerwehr von den grundsätzlichen Vorschriften der Strassenverkehrsordnung nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen befreit. Mit Blaulicht und Martinshorn dürfen sie unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen trotz roter Ampel die Kreuzung passieren. Fidel Frick, Amtsleiter der Motorfahrzeugkontrolle, informierte die 160 anwesenden Zuhörer verschiedener Rettungsorganisationen, welche grossteils Feuerwehrleute waren, über die verschiedenen rechtlichen Aspekte zur Erlangung des Führerscheins und zur konformem Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge: "Das Blaulicht ist kein Freibrief für Auto-Rambos."
Mario Büchel von der Landespolizei referierte aktuell über die dringlichen Dienstfahrten und betonte dabei, dass der Einsatzfahrer bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen nur bedingt bessere Karten hat: "Alle Manöver müssen sehr vorsichtig gefahren werden. Der Lenker muss immer mit überraschenden Reaktionen der übrigen Verkehrsteilnehmer rechnen."
Grosses Risiko
Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit grösseren Sachschäden verwickelt zu werden. Das Thema Versicherungsschutz und die Frage, inwieweit Versicherungen dringliche Dienstfahrten definieren, wurde von Carl Kaiser von der Generali Versicherung kompetent abgedeckt. Mit einem eigenen Merkblatt wurden die wichtigsten Bestimmungen entsprechend unterstrichen.
Sehr gute Rückmeldungen
Das Echo der Teilnehmer auf die Infoveranstaltung war ausserordentlich gut. Alle Teilnehmer begrüssten die Initiative des Amtes für Zivilschutz und Landesversorgung. Regierungsrat Martin Meyer: "Durch solche Schulungsveranstaltungen und entsprechend richtiges Verhalten können alle Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei oder Rettung mit dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu senken."
Kontakt:
Markus Amann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 63 06