pafl: Verordnung zum Ordnungsbussengesetz angepasst
(ots)
Vaduz, 4. Juli (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juli 2007 die Verordnung zum Ordnungsbussengesetz abgeändert. Mit der Abänderung wird die Struktur der Ordnungsbussenliste derjenigen der Schweiz angepasst. Dies hat zur Folge, dass einzelne Ziffern neu geregelt werden. Gesamthaft liegen die Ordnungsbussen jedoch immer noch unter dem Schweizer Niveau.
Als wesentlichste Änderung wurde die Definition in Innerorts und Ausserorts eingeführt. Hier wird die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung, ab welcher eine Verzeigung erfolgt, innerorts auf 20 km/h (nach Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h) herabgesetzt. Für die Ausserortsmessungen bleibt die Schwelle bei 25 km/h.
Weitere Änderungen gibt es bei den Bestimmungen zur Gefahrengutbeförderung, bei ungenügender Sicherung der Ladung, beim Befahren einer Busfahrspur, bei der Missachtung des Stopsignals und bei einem Rollstop. Ausserdem wurden Bestimmungen geschaffen für Benützerinnen und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten sowie für das Führen von Tieren beziehungsweise für Reiterinnen und Reiter.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
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