pafl: Vernehmlassung zur Revision der Lehrerbesoldung
(ots)
Vaduz, 4. Juli (pafl) -
Am 3. Juli 2007 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Revision der Lehrerbesoldung verabschiedet. Ziele der Reform sind unter anderem eine Überführung in das System der Landesverwaltung, ein Zusammenrücken der einzelnen Lehrerkategorien, die Berücksichtigung neuer Ausbildungswege sowie die Wahrung heutiger Besitzstände.
Bis zum 1. Januar 2004 gab es für die Bediensteten der Landesverwaltung und für das Lehrpersonal ein einheitliches Besoldungsgesetz. Damals erhielt das Landespersonal ein modernes Besoldungsgesetz, währenddem für das Lehrpersonal weiterhin das bisherige Besoldungsgesetz galt. Dies sollte sich nach Willen des Landtags jedoch nach einer Übergangszeit ändern.
Folgende Leitfragen bildeten die Eckpunkte der ersten Projektphase: Ist das bisherige Besoldungsschema noch anforderungsgerecht, auch im Vergleich zwischen den verschiedenen Lehrerkategorien? Ist ein leistungsunabhängiger Stufenautomatismus noch zeitgerecht? Sind die heutigen Gehaltskarrieren angesichts der geänderten Berufseintrittszeitpunkte noch gerechtfertigt? Bei welcher Lehrerkategorie haben geänderte Ausbildungswege Einfluss auf die Gehaltsschemas, und für wen? Wie kann das bisherige in ein neues Gehaltsschema überführt werden, möglichst ohne an Besitzständen zu rühren?
Abstände verringern sich
Der Vernehmlassungsbericht zeigt auf, dass es sinnvoll ist, die ordentliche Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer nach demselben System wie bei den Staatsangestellten festzulegen. Zu diesem Zweck wurden repräsentative Lehrerstellen nach sachlichen Kriterien bewertet, wobei grundsätzlich das auch für die Staatsangestellten massgebliche Bewertungsschema angewendet wurde. Wo lehrerspezifische Anforderungen bestehen, wurde das Schema geringfügig modifiziert. In der Folge wurden die nach Schulstufen und Fachbereichen bewerteten Lehrerstellen zu Richtpositionen zusammengefasst. Als Ergebnis ist dabei, insbesondere auch unter Berücksichtigung der neuen Ausbildungswege für Kindergärtnerinnen und Primarschullehrpersonen, herausgekommen, dass sich die Abstände zwischen den Schulstufen von der Kindergärtnerin bis zur Gymnasiallehrperson wesentlich verringern. Auf der Sekundarstufe I ist grundsätzlich eine besoldungsmässige Gleichbehandlung der auf dieser Stufe tätigen Lehrpersonen angezeigt.
Lehrerspezifische Regelung der Lohnentwicklung
Weiter zeigte es sich im Projektverlauf, dass der bisherige Stufenautomatismus nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Wiederum erweist es sich als zweckmässig, wenn an dessen Stelle der für das Staatspersonal massgebliche Mechanismus für Besoldungsanpassungen tritt. Die Lohnentwicklung soll jedoch unter Berücksichtigung des Leistungsaspektes und der Beurteilungsressourcen lehrerspezifisch geregelt werden. Eine lohnrelevante Beurteilung soll nicht jährlich, sondern, zufolge der anders gearteten Führungsstrukturen und der knappen Beurteilungsressourcen (durchschnittlich 90 Lehrpersonen pro Inspektor), in grösseren zeitlichen Abständen erfolgen. Lohnerhöhungen erfolgen im Rahmen des vom Landtag für die Anpassung des so genannten fixen Leistungsanteils bewilligten Kredites und gestützt auf die Verteilungsrichtlinien der Regierung. Diese Richtlinien können beispielsweise vorsehen, dass Lehrpersonen weiter entfernt vom Gehaltsmaximum prozentuell mehr als Lehrpersonen nahe dem Gehaltsmaximum erhalten. In bestimmten zeitlichen Abständen kann der Gehaltsanstieg unterbrochen werden, falls Personalgespräche und Zielvereinbarungen nicht die im Hinblick auf die Erfüllung der Stellenanforderungen als notwendig erachtete Qualitätsverbesserung erbracht haben.
Für besonderes Engagement sollen Lehrpersonen vom selben Bonussystem wie das Staatspersonal profitieren können.
Bei der Integration der Lehrerbesoldungen in das neue Besoldungsgesetz werden aktuelle Besitzstände garantiert.
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