pafl: Vielfältiger Datenschutz
(ots)
Vaduz, 10. Juli (pafl) -
Am 1. August 2007 ist das Datenschutzgesetz seit fünf Jahren in Kraft. Der Datenschutzbeauftragte, Philipp Mittelberger, stellte am Dienstag, 10. Juli 2007, seinen Jahresbericht vor. Er betont in seinem Bericht einleitend, dass in dieser Zeit schon einiges erreicht werden konnte, dass jedoch nach wie vor verstärkt das Bewusstsein für den Schutz der Privatsphäre geweckt werden muss. Der Datenschutz wird ab und zu missverstanden oder gar missbraucht. "Insgesamt gilt es, ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Achtung der Privatsphäre und entgegen gesetzten Interessen zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein entsprechendes Bewusstsein in der breiten Öffentlichkeit wie auch bei den Daten bearbeitenden Stellen und Personen ein wichtiges Element", stellt der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht fest.
Gefährliches Internet
Der Schutz der Privatsphäre bei der Bearbeitung von Daten im Internet macht einen Teil der Bewusstseinsbildung für die Zukunft aus. Das Internet hat zu revolutionären positiven wie negativen Änderungen in der Gesellschaft geführt. Das Internet ist ein Spiegel des Lebens, es enthält richtige wie auch falsche oder gar verleumderische Angaben. Eine im März veröffentlichte Studie eines weltweit tätigen Unternehmens bestätigt, dass gerade für Heimanwender der Schutz fundamental ist. Ein vorsichtiger Umgang mit Personendaten im Internet ist somit angezeigt; auch weil insbesondere unrichtige Angaben kaum gelöscht werden können.
Auch im Gesundheitswesen verdient die automatisierte Bearbeitung von Daten Aufmerksamkeit. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass nach wie vor ein Bedürfnis für den rechtmässigen Umgang mit medizinischen Daten im Allgemeinen besteht. Deshalb wird es wichtig sein, unter anderem auch Richtlinien zu diesem Thema zu erarbeiten.
Schwerpunkte des vergangenen Jahres
Einer der Schwerpunkte im vergangenen Jahr war, wie im Vorjahr, die Information der Öffentlichkeit zu verschiedenen Themen. Zum einen wurden auf der Internet-Seite der Stabsstelle für Datenschutz (www.sds.llv.li) Schulungsunterlagen zum Datenschutz verfügbar gemacht oder auch Tipps gegeben, wie in den Ferien möglichst wenig Datenspuren hinterlassen werden. Auch wurden Informationen zu den Bereichen Suchmaschinen im Internet, Telefonieren mit Internet-Technologie (VoIP), Phishing-Mails oder auch Dokumenten-Managementsysteme (DMS) verfügbar gemacht. Weiters wurden neben den Richtlinien für die Bearbeitung von Personendaten durch Behörden auch Richtlinien über technische und organisatorische Massnahmen erstellt, welche das Datenschutzgesetz fordert.
Mit dem neuen Polizeigesetz wurde ein indirektes Auskunftsrecht geschaffen, welches an den Datenschutzbeauftragten zu richten sein wird. Dies setzt eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei voraus, bindet aber auch Ressourcen für die Auskunftserteilung wie Erfahrungen im benachbarten Ausland gezeigt haben. Hier wirft auch ein möglicher Beitritt Liechtensteins zum Schengener Übereinkommen seine Schatten voraus.
Die Zunahme von Videoüberwachungen, vor allem durch Behörden, ist auch in Liechtenstein feststellbar. Dabei ist die Einrichtung von Webcams mit der Videoüberwachung vergleichbar.
Vielfältige Anfragen
Die Anfragen, welche an die Stabsstelle für Datenschutz gerichtet werden, zeigen nach wie vor ein sehr breites Spektrum auf. So werden immer wieder Fragen bezüglich der Internet- und E-Mailüberwachung am Arbeitsplatz, der Auslagerung der Datenbearbeitung (Outsourcing), der Bekanntgabe von Daten ins Ausland oder der Veröffentlichung von Personendaten im Internet gestellt. Weitere Anfragen beziehen sich z. B. auf den Gesundheitsbereich, auf Werbung oder Spam oder darauf, ob das Datenschutzgesetz auch verstorbene Personen schützt. Weiters sind Anfragen in Bezug auf Gesetzesvorhaben oder die Mitarbeit im Rahmen von verschiedenen Arbeitsgruppen zu nennen.
Auch international aktiv
Der Zugriff von U.S. Behörden auf Daten im Rahmen internationaler Bankzahlungen (Swift-Affäre) ist in ganz Europa ein Thema. Dieser Zugriff stellte einen der Schwerpunkte der Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden des EWR-Raumes dar. Weiters zu nennen ist insbesondere das Thema "Whistle Blowing", ein unternehmensinternes Meldesystem bezüglich möglicher Missstände. Im Rahmen der Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragen wurden unter anderem auch für Liechtenstein wichtige Themen des Gesundheitswesens thematisiert.
Der Bericht ist auf der Homepage der Stabsstelle für Datenschutz unter www.sds.llv.li abrufbar oder kann bei der Stabsstelle für Datenschutz bestellt werden.
Kontakt:
Stabsstelle für Datenschutz
Dr. Philipp Mittelberger
Tel.: +423/236 60 91