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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung nimmt den Landesrichtplan zur Kenntnis

(ots)

Vaduz, 11. Juli (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 10. Juli 2007 den Landesrichtplan als Instrument zur 
Steuerung der räumlichen Entwicklung des Landes zur Kenntnis 
genommen. Der Landesrichtplan zeigt in der Gesamtübersicht Vorhaben 
auf, die Auswirkungen auf unseren Raum haben und er soll der 
Koordination der betroffenen Landesstellen dienen. Gleichzeitig hat 
die Regierung die Absicht bekräftigt, den vorliegenden Gesamtplan auf
der Basis der bestehenden Strukturen und Grundlagen weiter zu 
entwickeln. Dies wird in Abstimmung mit den Gemeinden und den 
Nachbarländern zu erfolgen haben.
Mit dem Landesrichtplan legt die Regierung im Sinne eines 
transparenten und nachvollziehbaren Handelns ihre 
Entscheidungsgrundlagen für die Suche nach Lösungen bei 
übergeordneten räumlichen Konflikten dar. Diese Transparenz führt bei
allen Beteiligten zu mehr Planungssicherheit und damit zu einer 
effizienteren Behandlung von Interessen mit räumlichen Auswirkungen.
Die mit raumrelevanten Problemstellungen befassten Landesstellen 
sind verpflichtet, Planungsvorhaben mit räumlichen Auswirkungen auf 
den Landesrichtplan abzustimmen. Der Landesrichtplan besteht aus 
einer Karte sowie dem dazugehörenden Bericht und gliedert sich in die
Sachbereiche Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und 
Entsorgung. Während im Bericht das jeweilige Vorhaben beschrieben 
wird, werden dessen räumliche Zusammenhänge in der Karte planerisch 
dargestellt. Es ist also wichtig, sowohl Karte wie Bericht zur 
Interpretation der jeweiligen Information bei zu ziehen.
Der Landesrichtplan ist ein öffentliches Planungsinstrument. 
Gedruckte Exemplare können bei der Stabsstelle für Landesplanung 
unter  info@slp.llv.li oder telefonisch unter +423 236 64 72 bestellt 
werden. Der Landesrichtplan ist zudem ab Anfang nächster Woche im 
Internetportal der Landesverwaltung unter Stabsstelle für 
Landesplanung (www.llv.li/amtsstellen/llv-slp-home.htm) verfügbar.

Kontakt:

Stabsstelle für Landesplanung
Hubert Ospelt
Tel.: +423/236 64 72

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