pafl: Abänderung des Grundverkehrsgesetzes in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 12. Juli (pafl) -
Laut geltendem Grundverkehrsgesetz ist der Erwerb von Grundstücken bei einer Zwangsversteigerung nicht genehmigungspflichtig. Aufgrund der Kritik der EWR-Überwachungsbehörde (ESA) an dieser Regelung hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass künftig der Erwerb eines Grundstücks aus einer Zwangsversteigerung möglich sein soll, wenn ein berechtigtes Interesse von Seiten des Käufers vorliegt.
Das bestehende Genehmigungsverfahren für den Erwerb eines Grundstückes aus einer Zwangsversteigerung wurde von der ESA unter zwei Voraussetzungen als mit dem EWR-Abkommen vereinbar akzeptiert. Eine der Voraussetzung ist der Erlass einer Verordnung zum Grundverkehrsgesetz, durch welche das berechtigte Interesse transparent und konkret festgehalten wird. Diese Verordnung zum Grundverkehrsgesetz wurde von der Regierung am 3. Juli 2007 verabschiedet.
Zweite Voraussetzung ist die konsistente Anwendung der Genehmigungspflicht. Die ESA sieht in der Ausnahmeregelung für Versteigerungen in Kombination mit der Tatsache, dass nur im Inland ansässige Personen/Unternehmen mitsteigern dürfen, eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Sie schlägt daher vor, den Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Versteigerungen auch genehmigungspflichtig zu machen und ebenso den Nachweis des legitimen Interesses zu verlangen. Damit kann nach Meinung der ESA sichergestellt werden, dass jedem EWR-Bürger/jedem EWR-Unternehmen die Teilnahme an einer Versteigerung möglich ist.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
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Ressort Inneres
Erik Purgstaller
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