pafl: Maul- und Klauenseuche - Verordnung abgeändert
(ots)
Vaduz, 14. August (pafl) -
Nachdem in Grossbritannien mittlerweile in drei Viehbeständen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, hat die Regierung auf der Grundlage einer Entscheidung der EG-Kommission die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) den neuen Gegebenheiten angepasst. Demnach wird nach wie vor das gesamte Königreich als Hochrisikogebiet eingestuft. Die Verkehrsbeschränkungen für lebende Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und andere Paarhufer sowie für das von diesen Tieren stammende Fleisch und andere tierische Produkte bleiben aufrecht.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist die Ausfuhr bestimmter tierischer Erzeugnisse, die vor dem 15. Juli 2007 hergestellt wurden, die Ausfuhr von Erzeugnissen, die ausreichend behandelt (erhitzt) wurden, wodurch das MKS-Virus garantiert abgetötet wurde sowie Erzeugnisse, die zwar in Grossbritannien hergestellt wurden, aber von ausländischen Tieren stammen.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20