pafl: Zuteilungsplan für EU-Emissionshandel
(ots)
Vaduz, 16. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. August 2007 den Nationalen Zuteilungsplan am EU-Emissionshandel für die Jahre 2008 bis 2012 verabschiedet. Im Nationalen Zuteilungsplan regelt die Regierung eines jeden Mitgliedstaates die Zuteilung von Emissionszertifikaten an Betreiber emissionsstarker Industrieanlagen. Der Zuteilungsplan wird jeweils für eine Handelsperiode, also für den Zeitraum von fünf Jahren, aufgestellt.
Aus dem Nationalen Zuteilungsplan muss hervorgehen, wie viele Emissionszertifikate jeder Mitgliedstaat für eine Handelsperiode zuzuteilen beabsichtigt und nach welchen Kriterien die Zuteilung vorgenommen werden soll. Des Weiteren muss der Zuteilungsplan auf objektiven und transparenten Kriterien basieren und die Anmerkungen der Öffentlichkeit müssen angemessen berücksichtigt werden. Ausserdem ist der Nationale Zuteilungsplan öffentlich zu machen, was durch die Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz erfüllt wird. (www.aus.llv.li).
Um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben, wird der Nationale Zuteilungsplan 2008 - 2012 auf der Internetseite des Amtes für Umweltschutz für einen Zeitraum von vier Wochen veröffentlicht. Stellungnahmen sind beim Amt für Umweltschutz einzureichen.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Tel.: +423/236 61 91