pafl: Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung CH-FL: Erleichterungen in Sicht
(ots)
Vaduz, 17. August (pafl) -
Im Rahmen der Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung des Personenverkehrs zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Jahr 2003 wurde unter anderem abgemacht, dass Dienstleistungen von Unternehmungen mit Sitz in Liechtenstein
- während 8 Tagen innerhalb von 90 Tagen melde- und bewilligungsfrei, - ab dem 9. Tag innerhalb von 90 Tagen grundsätzlich zu melden - und ab dem 91. Tag in der Schweiz bewilligungspflichtig sind.
Seit dem späteren Inkrafttreten eines nationalen Entsendegesetzes wendet jedoch die Schweiz die spürbar schärferen Normen auch gegenüber Dienstleistungserbringern aus Liechtenstein an, was doch zu einiger Unsicherheit und Verärgerung bei diesen führte.
In zahlreichen Gesprächen mit den zuständigen schweizerischen Behörden wurde von liechtensteinischer Seite auf die offensichtlich unterschiedliche Interpretation der Rechtslage hingewiesen und auf eine Bereinigung der strittigen Punkte gedrängt. Regierungschef Otmar Hasler selbst suchte um Verständnis bei seinem Amtskollegen Bundesrat Blocher und den ebenfalls mit der Materie befassten Bundesrätinnen Leuthard und Calmy-Rey nach, insbesondere mit der Begründung, dass die Verhandlungslösung von 2003 die enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Schweiz und Liechtenstein berücksichtigte und dass bis zum damaligen Zeitpunkt die gegenseitige Dienstleistungserbringung ohne irgendwelche Meldepflichten möglich war.
Nun zeichnet sich in dieser strittigen Angelegenheit doch eine baldige Lösung ab. Wie der zuständige Direktor für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Serge Gaillard, kürzlich schriftlich mitteilte, will sich die Schweiz an die Schlussprotokolle aus dem Jahr 2003 halten. Damit ist zumindest geklärt, dass die oben angeführten Regelungen im Bereich der Dienstleistungserbringung dem schweizerischen Entsendegesetz vorgehen und im Verhältnis Liechtenstein - Schweiz anzuwenden sind.
Dieses grundsätzliche Einverständnis zwischen der Schweiz und Liechtenstein sollte es erlauben, in absehbarer Zeit für die Dienstleistungserbringer vernünftige, konkrete Regelungen zu treffen, die den Interessen der Wirtschaft beider Staaten entsprechen.
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Hans Peter Walch
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