pafl: Abänderung des E-Geld-Gesetzes
(ots)
Vaduz, 22. August (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen verschiedene kleinere Mängel in der Umsetzung der E-Geld-Richtlinie behoben werden, die von der EFTA Surveillance Authority (ESA) beanstandet wurden. Die Änderungen betreffen primär die Kapitalanlagebeschränkungen für E-Geld-Institute. Ferner werden bestimmte Verweise auf Bestimmungen des Bankengesetzes, welche sinngemäss auch auf E-Geld-Institute Anwendung finden, korrigiert.
Der Änderungsbedarf ergibt sich auch aus dem Umstand, dass das E-Geldgesetz in seiner bisherigen Fassung auf verschiedene Bestimmungen der Bankenverordnung verweist, die mittlerweile in die Eigenmittelverordnung integriert worden sind. Diese Verweise werden im vorgelegten Entwurf bereinigt. Ferner wird in der bisherigen Fassung des E-Geldgesetzes auf eine Bestimmung der kodifizierten Bankenrichtlinie 2000/12/EG verwiesen, die mittlerweile durch die neu gefasste Richtlinie 2006/48/EG aufgehoben wurde. Auch dieser Verweis wird daher entsprechend angepasst.
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