pafl: Regierung setzt auf Agrarmarktmassnahmen
(ots)
Vaduz, 22. August (pafl) -
Agrarmarketing war für die liechtensteinische Agrarpolitik bisher keine strategische Aufgabe. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und der zunehmenden Absatzförderungsaktivitäten in den umliegenden Ländern hat die Regierung zunehmenden Handlungsbedarf in der Liechtensteiner Agrarpolitik erkannt und hält ein wirkungsvolles Agrarmarketing für geboten. In einem zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag legt die Regierung ein Konzept zur Förderung des Agrarmarketings und zur Genehmigung eines Finanzbeitrages für die Beteiligung an Agrarmarketingmassnahmen vor.
Um die Rahmenbedingungen für die produzierende Landwirtschaft nachhaltig zu verbessern, gab die Regierung - übereinstimmend mit den in Phase II des Landwirtschaftlichen Leitbildes erarbeiteten Empfehlungen - die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Absatzförderung in Auftrag. Das Hauptziel des Konzeptes richtet sich auf die strategische Koordination der liechtensteinischen Absatzförderungsmassnahmen im Agrarbereich.
Das erarbeitete Absatzförderungskonzept unterscheidet fünf Aufgabenbereiche: Marktkoordination und Angebotsbündelung, Sicherstellung und Integration in bestehende Märkte, Labels und Organisationen, Basismarketing und Öffentlichkeitsarbeit, Beratung von Produzenten und Behörden sowie Initiierung und Begleitung von Regionalmarketingprojekten.
Zu diesem Zweck soll eine Stiftung Agrarmarketing Liechtenstein gegründet werden, welche die Durchführung und Förderung aller Agrarmarketing-Massnahmen bezweckt. Eine Stiftung überzeugt durch die Einfachheit der Organisationsstruktur, die schlanke Administration sowie die hohe Flexibilität bei der Umsetzung. Zudem gibt es bereits Erfahrungen mit dieser Organisationsform (Stiftung Image Liechtenstein), die politisch bekannt und bereits gut etabliert ist. Die Einbindung der Akteure in die Trägerschaft ist durch die Stifterversammlung gewährleistet. Dadurch wird ermöglicht, dass sich die Stiftung rasch an die Marktveränderungen, die strukturellen Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen anpassen kann.
Für den nachhaltigen Erfolg von Absatzförderungsmassnahmen ist ein langfristiger Planungs- und Finanzierungshorizont von Bedeutung. Um die übergeordneten Interessen in der Grundversorgung und Unterstützung von Projekten zu gewährleisten, stellt der Staat der Stiftung die benötigten Mittel in Form einer Leistungsvereinbarung zur Verfügung. Dadurch ist auch eine entsprechende Kontrolle gewährleistet.
Langfristig nachhaltige Projekte können nur umgesetzt werden, wenn die Finanzierung über mehrere Jahre sichergestellt ist. Aus diesem Grund sollen die benötigten staatlichen Mittel mittels Verpflichtungskredit bereitgestellt werden. Der Mittelbedarf für die ersten vier Jahre (Auf- und Ausbauphase) beträgt 800'000 Franken. Die Regierung beantragt, diese Mittel für die Jahre 2008 bis 2011 bereitzustellen. Anschliessend kann eine neue Standortbestimmung vorgenommen und allenfalls über die Höhe des staatlichen Beitrages allenfalls neu befunden werden.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00