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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung setzt auf Agrarmarktmassnahmen

(ots)

Vaduz, 22. August (pafl) -

Agrarmarketing war für die
liechtensteinische Agrarpolitik bisher keine strategische Aufgabe. 
Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und der zunehmenden 
Absatzförderungsaktivitäten in den umliegenden Ländern hat die 
Regierung zunehmenden Handlungsbedarf in der Liechtensteiner 
Agrarpolitik erkannt und hält ein wirkungsvolles Agrarmarketing für 
geboten. In einem zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und 
Antrag legt die Regierung ein Konzept zur Förderung des 
Agrarmarketings und zur Genehmigung eines Finanzbeitrages für die 
Beteiligung an Agrarmarketingmassnahmen vor.
Um die Rahmenbedingungen für die produzierende Landwirtschaft 
nachhaltig zu verbessern, gab die Regierung - übereinstimmend mit den
in Phase II des Landwirtschaftlichen Leitbildes erarbeiteten 
Empfehlungen - die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur 
Absatzförderung in Auftrag. Das Hauptziel des Konzeptes richtet sich 
auf die strategische Koordination der liechtensteinischen 
Absatzförderungsmassnahmen im Agrarbereich.
Das erarbeitete Absatzförderungskonzept unterscheidet fünf 
Aufgabenbereiche: Marktkoordination und Angebotsbündelung, 
Sicherstellung und Integration in bestehende Märkte, Labels und 
Organisationen, Basismarketing und Öffentlichkeitsarbeit, Beratung 
von Produzenten und Behörden sowie Initiierung und Begleitung von 
Regionalmarketingprojekten.
Zu diesem Zweck soll eine Stiftung Agrarmarketing Liechtenstein 
gegründet werden, welche die Durchführung und Förderung aller 
Agrarmarketing-Massnahmen bezweckt. Eine Stiftung überzeugt durch die
Einfachheit der Organisationsstruktur, die schlanke Administration 
sowie die hohe Flexibilität bei der Umsetzung. Zudem gibt es bereits 
Erfahrungen mit dieser Organisationsform (Stiftung Image 
Liechtenstein), die politisch bekannt und bereits gut etabliert ist. 
Die Einbindung der Akteure in die Trägerschaft ist durch die 
Stifterversammlung gewährleistet. Dadurch wird ermöglicht, dass sich 
die Stiftung rasch an die Marktveränderungen, die strukturellen 
Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen anpassen 
kann.
Für den nachhaltigen Erfolg von Absatzförderungsmassnahmen ist ein
langfristiger Planungs- und Finanzierungshorizont von Bedeutung. Um 
die übergeordneten Interessen in der Grundversorgung und 
Unterstützung von Projekten zu gewährleisten, stellt der Staat der 
Stiftung die benötigten Mittel in Form einer Leistungsvereinbarung 
zur Verfügung. Dadurch ist auch eine entsprechende Kontrolle 
gewährleistet.
Langfristig nachhaltige Projekte können nur umgesetzt werden, wenn
die Finanzierung über mehrere Jahre sichergestellt ist. Aus diesem 
Grund sollen die benötigten staatlichen Mittel mittels 
Verpflichtungskredit bereitgestellt werden. Der Mittelbedarf für die 
ersten vier Jahre (Auf- und Ausbauphase) beträgt 800'000 Franken. Die
Regierung beantragt, diese Mittel für die Jahre 2008 bis 2011 
bereitzustellen. Anschliessend kann eine neue Standortbestimmung 
vorgenommen und allenfalls über die Höhe des staatlichen Beitrages 
allenfalls neu befunden werden.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00

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