pafl: Förderung von Deutschkursen
(ots)
Vaduz, 22. August (pafl) -
Zur Integration in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben will die Regierung Deutschkurse für rechtmässig auf Dauer in Liechtenstein lebenden ausländischen Staatsangehörige fördern. Die Förderhöhe beträgt maximal 200 Franken pro Kurs. Es werden bis zu vier Kurse für die Erlangung der nächsten Stufe gefördert.
Bei den Einwohnerkontrollen, den Schaltern der Landesverwaltung und der AHV liegen seit dieser Woche Flyer in 10 Sprachen auf. Diesen Flyern liegt ein Gutschein bei, welcher bei den drei teilnehmenden Liechtensteinischen Sprachschulen eingelöst werden kann. Der Teilnehmer bezahlt lediglich die Differenz zwischen den Kurskosten und dem Gutschein.
Gefördert werden Deutschkurse, welche auf das Niveau A1, A2 oder B1 des europäischen Sprachenportfolios abzielen. Personen, welche dieses Niveau beherrschen, können sich in einfacheren routinemässigen Situationen verständigen, können die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen umschreiben und verstehen Sätze und Ausdrücke, die mit Lebensbereichen von unmittelbarer Bedeutung (Arbeitsplatz, Schule, Familie) zusammenhängen.
Die Förderung richtet sich an in Liechtenstein wohnhafte Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, welche sich in der deutschen Sprache nicht beziehungsweise kaum ausdrücken können.
Beherrschung der deutschen Sprache ist wichtig
Deutsch ist laut Verfassung die Amts- und Staatssprache. Eine gewisse Beherrschung der deutschen Sprache ist also eine wesentliche Voraussetzung für das Leben in Liechtenstein und die Integration. Gute Sprachkenntnisse haben zudem zentrale Bedeutung für die Ausbildung. Eine gute Ausbildung wiederum erhöht die Chance auf eine qualifizierte, gut bezahlte Arbeit; eine wichtige Voraussetzung, um viele Möglichkeiten in Liechtenstein wahrzunehmen.
Gemäss Grundsatzpapier der Regierung zur liechtensteinischen Integrationspolitik basiert diese auf dem Grundsatz des "Förderns und Forderns". Ein wichtiges Beispiel dafür sind die Sprachkenntnisse: einerseits fördert die Regierung mit einem finanziellen Zustupf den Erwerb von Sprachkenntnissen, andererseits will sie diese Sprachkenntnisse aber auch einfordern, nämlich bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und beim Erwerb des Bürgerrechts. Das Gesetz über den Erwerb des Bürgerrechtes befindet sich derzeit in Vernehmlassung. Entsprechende gesetzliche Regelungen in einem neuen Ausländergesetz befinden sich ebenfalls in Ausarbeitung.
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Der Referenzrahmen des europäischen Sprachenportfolios
Der Referenzrahmen umfasst 6 Sprachkompetenzniveaus, aufsteigend von A1 - C2. Mithilfe dieser Sprachkompetenzniveaus kann allgemein verständlich und vergleichbar beschrieben werden, wie gut jemand eine Sprache kann. Lernende auf der Stufe B1 haben ca. 350 - 600 Unterrichtsstunden absolviert. Die betroffene Person, die dieses Niveau mit einer Prüfung erfolgreich nachweist, ist fähig, sich schriftlich und mündlich in allen wichtigen Situationen im Alltag und im Beruf sprachlich zu behaupten. Ferner versteht sie oder er alltägliche Gespräche im privaten und im beruflichen Umfeld und kann sich daran beteiligen. Gleichfalls ist sie oder er in der Lage, eine Vielzahl von Texten zu verstehen und sich schriftlich dazu zu äussern.
Die Prüfungen zu den europäischen Sprachenzertifikaten werden auf der Basis zentraler Aufgabenstellung nach veröffentlichten Kriterien erstellt, europaweit nach einheitlichen Durchführungsbestimmungen organisiert und nach identischen Bewertungsrichtlinien zentral ausgewertet. Die Prüfung zum Zertifikat Deutsch, welches das Niveau B1 umfasst, ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen Goethe-Institut, dem Österreichischen Sprachdiplom, der schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz und Telc (Prüfungszentrale des deutschen Hochschulverbandes und des deutschen Instituts für Erwachsenenbildung).
Kontakt:
Ausländer und Passamt
Alex Biedermann
+423/236 61 45