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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anschlusskontrolle wird eingeführt

(ots)

Vaduz, 24. August (pafl) -

Die Regierung hat die
Bestimmungen über die Anschlusskontrolle in der betrieblichen 
Personalvorsorge (2. Säule) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. 
Mit der Einführung der Anschlusskontrolle der Arbeitgeber wird 
inskünftig lückenlos gewährleistet sein, dass alle Arbeitgeber, die 
obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einer 
Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind.
Der Landtag und die Regierung haben in den letzten Monaten zur 
Stärkung der Versicherteninteressen in der betrieblichen 
Personalvorsorge verschiedene Massnahmen ergriffen und umgesetzt. 
Unter anderem konnte auf den 1. Januar 2007 der Anschluss der 
liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen an den schweizerischen 
Sicherheitsfonds erreicht werden. Der Sicherheitsfonds schützt die 
Interessen der Versicherten bei Insolvenz einer Vorsorgeeinrichtung 
und sichert damit deren über viele Jahre angesparte Altersguthaben. 
"Mit der nunmehrigen Inkraftsetzung der Anschlusskontrolle der 
Arbeitgeber durch die AHV wird eine lang ersehnte Forderung zum 
Schutz der Versicherten in unserem Land umgesetzt", äussert sich der 
zuständige Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher zufrieden.
Im Sinne der Verfahrenseffizienz überprüft also zukünftig die AHV,
ob die von ihr erfassten Arbeitgeber auch einer Vorsorgeeinrichtung 
angeschlossen sind. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat mit der AHV die
entsprechenden Abklärungen vorgenommen. Vorgesehen ist, dass die 
Anschlusskontrolle durch die AHV in drei Fällen durchgeführt wird: 
bei der Erfassung eines neuen Arbeitgebers durch die AHV 
(Erstkontrolle), im Zeitpunkt der jährlichen Abrechnung der 
AHV-Beiträge (periodische Anschlusskontrolle) sowie im Rahmen der 
Arbeitgeberkontrolle (Vor-Ort-Kontrolle). Die Einzelheiten, 
insbesondere der genaue Ablauf sowie der Zeitpunkt der 
Anschlusskontrolle, werden in einer Richtlinie durch die FMA 
konkretisiert werden und eine Richtlinie ausgearbeitet, welche die 
notwendigen Einzelheiten über den Ablauf und den Zeitpunkt der 
Überprüfung der Anschlusspflicht sowie die zu liefernden Dokumente 
enthält.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Tel.: +423/236 72 72

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