pafl: Erhöhung der Sicherheit durch die gesetzliche Einführung eines Fehlerstromschutzschalters
(ots)
Vaduz, 27. August (pafl) -
Die Regierung hat vor kurzem die Totalrevision der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) verabschiedet und diese auf den 24. August 2007 in Kraft gesetzt. In Zusammenarbeit mit Fachkreisen konnten zusätzliche Schutzbestimmungen und Verfahrensvereinfachungen geschaffen werden. "Zentrale Inhalte der neu erlassenen Verordnung bilden die Bestimmungen über die gesetzliche Einführung eines Fehlerstromschutzschalters, sogenannte FI-Schalter, und die Aufhebung der Doppelspurigkeit bei der Kontrolle elektrischer Installationen", so der zuständige Wirtschaftsminister Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.
Demnach unterliegen elektrische Installationen, die bereits durch eine ausgewiesene Fachperson geprüft und freigegeben wurden, neu nicht mehr einer Nachkontrolle durch die Liechtensteinischen Kraftwerke beziehungsweise das schweizerische Starkstrominspektorat. Diese Vereinfachung trägt dem gestiegenen Ausbildungsniveau im Elektrogewerbe Rechnung und ermöglicht eine speditive Arbeitsweise. Mit einer Konformitätserklärung bestätigt der Elektroinstallateur seiner Kundschaft wie auch dem Netzbetreiber, dass die elektrische Installation geprüft wurde und den Normen entspricht. Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind als Netzbetreiberin verpflichtet, die eingegangenen Konformitätserklärungen stichprobenweise auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eigentümer von bereits bestehenden Bauten haben die Gelegenheit, anlässlich einer Veränderung ihrer elektrischen Installation eine Konformitätserklärung zu erhalten. Spätestens nach 15 Jahren muss jedoch auch für heute bereits bestehende elektrische Installationen eine Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Mit der Bestimmung über die Fehlerstromschutzschaltung wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen und die Sicherheit bei so genannten Hausinstallationen erhöht. Das Risiko von Elektrounfällen soll dadurch vermieden werden. Trotz Einbau eines FI-Schalters wird jedoch für Räume, in denen sich Kinder aufhalten, empfohlen, eine zusätzliche Sicherung der Steckdosen vorzusehen.
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