pafl: Ausgleich der kalten Progression - Regierung beantwortet Motion
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. August (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Motion betreffend den Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuergesetz zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung geht darin auf die Teuerungsentwicklung seit dem letzten Ausgleich der Kalten Progression im Jahre 1996 ein, zeigt jedoch gleichzeitig auch die Steuererleichterungen seit 1996 auf. Das Hauptaugenmerk wurde der Frage gewidmet, ob seit dem letzen Ausgleich der kalten Progression eine steuerliche Mehrbelastung eingetreten ist Die Regierung weist darauf hin, dass im Jahre 1998 die Sozialabzüge und Freibeträge deutlich erhöht (Kinderabzug, Versicherungsprämienabzug, Alleinerziehendenabzug, Vermögensfreibetrag) und im Jahre 2000 der Steuersatz um 10 Prozent reduziert wurden.
Die Berechnungen der Steuerverwaltung zeigen, dass in der Folge der getroffenen Massnahmen die Steuerbelastung für die liechtensteinischen Steuerpflichtigen im Vergleich zum Jahre 1996 nicht angestiegen, sondern teilweise sogar beträchtlich gesunken ist. Da eine gewisse Unklarheit besteht, wie die Kalte Progression auszugleichen ist, wird die Regierung einen Vorschlag ausarbeiten, wie künftig ein solcher Ausgleich vorzunehmen ist.
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